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Das EU-Parlament beschliesst grosse Reform für den LKW-Verkehr

von Redaktion Loginfo24

Das EU-Parlament hat einer grossen Reform des LKW-Verkehrs in der EU zugestimmt. Das bedeutet eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Fahrer und klare Regeln für die Entsendung von Fahrern. Zudem beinhaltet der Beschluss eine bessere Durchsetzung der Vorschriften illegaler Praktiken. Dazu die Stellungnahmen der Verbände BGL und DSLV zu diesem Beschluss.

Das Parlament spricht sich für die überarbeiteten Kraftverkehrsvorschriften aus. Damit sollen die Arbeitsbedingungen der Fahrer verbessert und Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden.

Am Mittwochabend billigten die Abgeordneten alle drei Rechtsakte, die die EU-Minister im April 2020 angenommen hatten, ohne Änderungen. Im Dezember 2019 hatte das Parlament bereits eine politische Einigung mit dem Rat erzielt.

Die überarbeiteten Vorschriften sollen für Verbesserungen in mehreren Bereichen sorgen: bei der Entsendung von Fahrern, ihren Lenk- und Ruhezeiten und der Durchsetzung der Vorschriften für die Kabotage (d. h. die vorübergehende Beförderung von Gütern in einem Mitgliedstaat durch Verkehrsunternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat). So sollen Wettbewerbsverzerrungen auf der Straße beseitigt und die Ruhebedingungen der Fahrer verbessert werden.

Bessere Arbeitsbedingungen für Fahrer

Mit den neuen Vorschriften wird für bessere Ruhezeiten gesorgt. Dadurch können die Fahrer mehr Zeit zuhause verbringen. Künftig müssen Speditionen bei der Erstellung ihrer Arbeitspläne darauf achten, dass Fahrer, die europaweit Güter transportieren, in regelmäßigen Abständen (je nach Arbeitslage alle drei oder vier Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene regelmäßige Ruhezeit pro Woche kann nicht im Fahrerhaus des Lkw verbracht werden. Wenn die Fahrer diese Ruhezeit nicht zuhause verbringen, müssen die Unternehmen für die Unterbringung zahlen.

 

Unternehmer müssen nach der EU-Reform für die Uebernachtungskosten der Fahrer aufkommen. Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

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Fairerer Wettbewerb – Bekämpfung illegaler Praktiken

Um Betrug zu verhindern, werden Fahrten über Grenzen hinweg in Zukunft mit Fahrtenschreibern registriert. Damit die nur vorübergehend erlaubte Kabotage nicht systematisch angewandt wird, dürfen weitere Kabotagefahrten in demselben Staat mit demselben Fahrzeug erst nach einer Wartezeit von vier Tagen durchgeführt werden.

Briefkastenfirmen wird dadurch der Riegel vorgeschoben, dass Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen müssen, in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, in erheblichem Umfang tätig zu sein. Nach den neuen Vorschriften müssen außerdem Lastwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Unter die EU-Vorschriften für Verkehrsunternehmen fällt künftig auch der Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen über 2,5 t, die dann ebenfalls mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.

Klare Regeln für die Entsendung von Fahrern – keine Lohnunterschiede mehr

Die neuen Vorschriften geben einen klaren Rechtsrahmen vor, damit die Mitgliedstaaten in Zukunft keine unterschiedlichen Regelungen vorsehen und die Fahrer gerecht entlohnt werden. Die Entsendevorschriften gelten für die Kabotage und den internationalen Gütertransport. Der Transitverkehr, bilaterale Gütertransporte und bilaterale Gütertransporte mit zwei zusätzlichen Be- oder Entladevorgängen sind jedoch davon ausgenommen.

Nächste Schritte

Die nun angenommenen Vorschriften treten in wenigen Wochen in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Die Geltung der Entsendevorschriften beginnt 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts. Die Geltung der Vorschriften über die Ruhezeiten und die Rückkehr der Fahrer beginnt 20 Tage nach Inkrafttreten des Rechtsakts. Die Geltung der Vorschriften über die Rückkehr der Lkw und weitere Änderungen der Marktzugangsregeln beginnt 18 Monate nach dem Inkrafttreten des Rechtsakts über den Marktzugang.

Foto: © Adobe Stock/thomaslerchphoto

Zur Meldung des EU-Parlaments

 

Stellungnahme der Verbände

 BGL

Heute hat das Europäische Parlament das Mobilitätspaket nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen endlich verabschiedet. Neue Vorschriften werden bessere Wettbewerbsbedingungen, klarere und einheitlichere EU-Vorschriften für die Entsendung von Fahrern, eine bessere Bekämpfung illegaler Praktiken sowie sozialere Vorschriften für die Ruhezeiten der Fahrer gewährleisten.

„Dies ist ein sehr positiver Tag für den europäischen Straßengüterverkehr. Dieses Paket wird Briefkastenfirmen, Sozialdumping und systematischen Kabotage-Operationen ein Ende setzen. Die Fahrer werden nun unter besseren Bedingungen arbeiten. Hierzu zählt auch das europaweit gültige Kabinenverbot für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. Darüber hinaus können sie häufiger nach Hause zurückkehren, was eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht “, sagt Erik Østergaard (Vorsitzender der NLA und CEO der DTL).

„Dies ist das Ergebnis mehrjähriger harter Arbeit und ich freue mich, dass unsere drei Verbände ihren Beitrag dazu in fruchtbarer Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und unseren Mitgliedsstaaten geleistet haben“, sagt Florence Berthelot (CEO von FNTR).

„Wir sind mit dem heutigen Ergebnis zufrieden und möchten den Entscheidungsträgern für ihre harte Arbeit in den letzten drei Jahren danken. Die neue Gesetzgebung wird erhebliche und positive Auswirkungen auf den Straßengüterverkehrsmarkt haben. Jetzt müssen wir uns auf die Umsetzung und die effiziente Kontrolle der neuen Regeln konzentrieren “, unterstreicht Prof. Dr. Dirk Engelhardt (BGL-Vorstandssprecher).

www.bgl-ev.de

DSLV

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik zeigt sich grundsätzlich zufrieden darüber, dass sich das Europäische Parlament jetzt auf eine abschließende Position für einen einheitlichen Rechtsrahmen für den europäischen Straßengüterverkehr verständigen konnte. Ob der erzielte Kompromiss tatsächlich zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen und Sozialvorschriften sowie zu einer Präzisierung der Marktzugangsbedingungen führt, wird wesentlich von der Umsetzung und der zukünftigen Kontrolldichte in den Mitgliedstaaten abhängen.

Denn grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass sich der derzeitige Wettbewerb und die Arbeitsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr nicht allein durch das Ausreizen von Regelungslücken in einem freien europäischen Markt verschärft haben, sondern vor allem durch eine Überforderung staatlicher Kontrollen. „Brüssel und die Mitgliedstaaten haben Jahre gebraucht, um neue Gesetze zu erarbeiten, anstatt die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bereits geltendes Recht durchgesetzt wird. Würde aus einem eingeschränkten Halteverbot ein absolutes Halteverbot gemacht, verhinderte dies illegales Parken auch nicht, wenn das Verbot nicht regelmäßig überwacht würde“, gibt Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV, zu bedenken. „Gleichwohl ist es richtig, dass die EU-Staaten zukünftig deutlich weniger Spielraum für nationale Vorschriften erhalten.“

Die künftigen Regelungen sehen einen rechtlichen Anspruch der Lkw-Fahrer vor, spätestens nach drei Wochen in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Zusätzlich werden Transportunternehmen verpflichtet, ihre Fahrzeuge alle acht Wochen in den jeweiligen Zulassungsstaat zurückzuführen.

Mit der grundsätzlichen Möglichkeit zur so genannten Kabotage sollen Leerfahrten innerhalb der EU verhindert und CO2-Emissionen eingespart werden. Die Anzahl der Beförderungen, die ein ausländisches Transportunternehmen innerhalb eines anderen EU-Landes durchführen darf, wird jetzt auf drei eingefroren. Zusätzlich werden ausländische Unternehmen das Land nach der jeweils letzten

Kabotagefahrt zukünftig für mindestens vier Tage verlassen müssen. Huster: „Die Entscheidung des Parlaments entspricht zwar nicht dem auch für die Logistik bedeutsamen Grundgedanken freier europäischer Märkte, für eine vollständige Marktliberalisierung fehlen aus deutscher Sicht aber derzeit noch die wettbewerblichen Voraussetzungen in der EU.“

Zur weiteren Wettbewerbsentzerrung gegenüber heimischen Transportunternehmen müssen die Fahrer ausländischer Unternehmen während der Kabotage mit dem ortsüblichen Mindestlohn vergütet werden. Dafür wurde ein von der allgemeinen EU-Entsende-Norm zwar abweichendes, aber immer noch restriktives Entsenderecht speziell für Lkw-Fahrer geschaffen (‚Lex Specialis‘): Die Höhe des Lohns soll mindestens der Lohnhöhe des Landes entsprechen, in dem der Fahrer unterwegs ist. Ausgenommen werden hiervon zukünftig lediglich Transitfahrten sowie Hin- und Rückfahrten vom Heimatland in ein anderes EU-Land mit maximal zwei Be- oder Entladevorgängen während einer Tour. Huster: „Dass das EU-Parlament hier doch noch zu einem Kompromiss gelangte, ist anerkennenswert. Die praktische Umsetzung und Nachweisführung wird allerdings sehr schwierig.“  Angesichts 27 national unterschiedlicher Mindestlohnbestimmungen in der EU wird der administrative Aufwand für international tätige Speditionshäuser und ihre Transportdienstleister erheblich steigen.“

Große Erwartungen setzt Brüssel deshalb in den intelligenten Fahrtenschreiber, der spätestens im Jahr 2025 in allen Fahrzeugen eingebaut sein muss, um die neuen Rechtsvorschriften belastbar digital überwachen zu können. „Zur Durchsetzung des neuen Rechts bedarf es verlässlicher Technik, ansonsten verpuffen die guten politischen Absichten“, so Huster. „Wichtig ist, dass die nationale Umsetzung in allen Mitgliedstaaten einheitlich vollzogen wird.“

Das Europäische Parlament hat am 8. Juli 2020 abschließend über das Reformpaket für den europäischen Straßengüterverkehr, dem 1. Teil des sogenannten Mobility Package, entschieden. Vorausgegangen ist ein über dreijähriges Ringen der Fraktionen des Parlaments, der EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission über die Ausgestaltung zukünftiger Arbeits-, Sozial- und Wettbewerbsbedingungen für den Straßengüterverkehr.

www.dslv.org

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