Startseite LänderDeutschland Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zur Elbfahrrinnenanpassung ab

Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zur Elbfahrrinnenanpassung ab

von Redaktion Loginfo24

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hat die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), auch die letzten Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung der Elbe abzuweisen, mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Der DSLV geht davon aus, dass den organisierten Blockadeversuchen nunmehr endlich ein Ende gesetzt wurde.

(Berlin) „Der Hamburger Hafen ist für das Funktionieren der gesamten außenhandelsorientierten nord- und osteuropäischen Wirtschaft und damit für Hundertausende von Arbeitsplätzen unverzichtbar. Wir sind erleichtert, dass der Hamburger Hafen diese Funktion nunmehr auch in der Zukunft erfüllen kann“, so Willem van der Schalk, Sprecher des Komitee Deutscher Seehafenspediteure im DSLV (KDS).

Ungeachtet der heutigen Entscheidung des BVerwG hat die jahrelange Diskussion über die Fahrrinnenanpassung deutlich zu Tage treten lassen, dass die bürokratischen Hürden, die für Infrastrukturprojekte in Deutschland überwunden werden müssen, inzwischen standort- und damit arbeitsplatzgefährdende Dimensionen angenommen haben. „Es ist offensichtlich, dass eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten zwingend erforderlich ist. Wichtige Infrastrukturprojekte dürfen nicht länger einer organisierten, zum Teil ideologischen Blockadepolitik ausgeliefert sein“, so der KDS-Sprecher weiter.

Als Spitzen- und Bundesverband repräsentiert der DSLV durch 16 regionale Landesverbände die verkehrsträgerübergreifenden Interessen der 3.000 führenden deutschen Speditions- und Logistikbetriebe, die mit insgesamt 605.000 Beschäftigten und einem jährlichen Branchenumsatz in Höhe von über 110 Milliarden Euro wesentlicher Teil der drittgrößten Branche Deutschlands sind. Die Mitgliederstruktur des DSLV reicht von global agierenden Logistikkonzernen, 4PL- und 3PL-Providern über größere, inhabergeführte Speditionshäuser (KMU) mit eigenen LKW-Flotten sowie Befrachter von Binnenschiffen und Eisenbahnen bis hin zu See-, Luftfracht-, Zoll- und Lagerspezialisten. Der DSLV ist politisches Sprachrohr sowie zentraler Ansprechpartner für die Bundesregierung, für die Institutionen von Bundestag und Bundesrat sowie für alle relevanten Bundesministerien und -behörden im Gesetzgebungs- und Gesetzumsetzungsprozess, soweit die Logistik und die Güterbeförderung betroffen sind.

Foto: © Loginfo24

https://www.dslv.org/  –   www.hafen-hamburg.de

www.bverwg.de  Bundesverwaltungsgericht / BVerwG 7 A 1.18 – Urteil vom 04. Juni 2020

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