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Schwerpunktkontrollen im April durch das BALM

von Loginfo24 Redaktion
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat im April weitere Schwerpunktkontrollen zu den Themen der Einhaltung der Kabotagebestimmungen, zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und im Bereich der Technischen Unterwegskontrolle (TUK) durchgeführt.

Am 10./11. April 2023 führte das BALM bundesweite Schwerpunktkontrollen an 30 Kontrollstellen zur Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit durch. Zusätzlich wurden technische Unterwegskontrollen durchgeführt. An den Kontrollen beteiligten sich 111 Kontrollkräfte der Verkehrskontrolldienste. Am 20./21. April 2023 führte das BALM bundesweite Kontrollen an 39 Kontrollorten hinsichtlich der Einhaltung der Kabotagebestimmungen durch. Ein weiterer Fokus lag auf der Durchführung von technischen Unterwegskontrollen. An den Kontrollen beteiligten sich 147 Kontrollkräfte der Verkehrskontrolldienste. Im Bereich der Außenstelle Mainz beteiligten sich an den Schwerpunktkontrollen am 20. April am Parkplatz Kutzhof an der BAB Beamte der Landespoli-zei Saarland und Beamte des Zolls. Ferner schloss sich weiteres Kontrollperso-nal aus Mainz einer Großkontrolle der Polizeien Hessen und Rheinlandpfalz an der Tank- und Rastanlage Medenbach an der BAB 3 an. Bei den Schwerpunktkontrollen der Außenstelle Dresden beteiligte sich das Hauptzollamt Dresden ebenfalls am 20. April am Parkplatz Finkenberg an der BAB 13.

Die Kontrollortauswahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden Verkehrsauf-kommens, Feststellungen vorausgegangener Kontrollen sowie Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Kontrollergebnissen von Schwerpunktaktionen grundsätzlich um keine repräsentativen Ergebnisse handelt, die sichere Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zulassen.

Relevante Kontrollergebnisse

Im Rahmen der Kontrollaktion am 10. und 11. April wurden unter Berücksich-tigung aller kontrollierten Rechtsgebiete insgesamt 338 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 335 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wö-chentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 131 Fahrzeuge auf die Ein-haltung der Kabotagebestimmungen überprüft. Es wurden 71 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt und fünf Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Bei den 25 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden fünf Verstöße festge-stellt, darunter ein defekter Fahrtenschreiber und zwei Mängel im Bereich der Bremsbeläge.

Am 20. und 21. April wurden unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete ins-gesamt 696 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 667 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 67 auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 4 Fahrzeuge von den TUK-Experten auf technische Mängel geprüft. 19 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Ge-gen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden drei Verstöße festgestellt. Die TUK-Experten beanstandeten drei technische Mängel.

Die Kontrollaktionen werden fortgesetzt

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im April 2023 insgesamt ca. 101.232 EUR vereinnahmt. Die gewonnenen Kontrollergebnisse werden ausgewertet und in die nachgelagerten Betriebskontrollen mit einfließen. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und Technischen Unterwegskontrollen wird fortgesetzt.

Foto: © Loginfo24

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