Startseite LänderDeutschland Dekra verweist auf Änderung der Gefahrgutvorschriften per 1.1.25

Dekra verweist auf Änderung der Gefahrgutvorschriften per 1.1.25

von Loginfo24 Redaktion
Vom 1. Januar 2025 treten aktualisierte Gefahrgutvorschriften in Kraft. Es werden beispielsweise neue UN-Nummern für Gefahrgüter sowie neue Vorschriften für den Batterietransport eingeführt. Für das erste Halbjahr 2025 gelten Übergangsfristen. Bis auf den Lufttransport: Dort sind die meisten neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2025 umzusetzen.   

(Stuttgart) Die Gefahrgutvorschriften werden regelmäßig aktualisiert, um den sich verändernden Anforderungen und Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Für 2025 treten die neuen Regelungen für die Straße (ADR), Schiene (RID) und die Binnenschifffahrt (ADN) zum 1. Januar in Kraft, jedoch mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. In dieser Zeit haben Unternehmen die Möglichkeit, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Für bestimmte Sachverhalte können auch längere Übergangsfristen gelten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Luftverkehr: Dort gibt es in der Regel keine Übergangsfristen, was bedeutet, dass Unternehmen, die gefährliche Güter im Luftverkehr befördern, die Vorschriften ab dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sofort umgesetzt werden müssen. Dies wirkt sich oft auf die gesamte Logistikkette aus, da eine frühere Umsetzung der neuen Vorschriften auch für die anderen Verkehrsträger erforderlich sein kann, um Einheitlichkeit in der Gefahrgutbeförderung sicherzustellen.

Wichtigste Änderungen 2025:
  • Die Einführung neuer UN-Nummern, also der vierstelligen Kennnummern zur Kennzeichnung von Gefahrgütern.
  • Neue Vorschriften für den Transport von Lithium- und Natriumbatterien. Diese Batterien stellen aufgrund ihres potenziellen Brandrisikos eine besondere Gefahr dar. Daher werden detailliertere Vorgaben zur Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation festgelegt.
  • Neue Strukturen und Vorschriften für die Beförderung von Elektrofahrzeugen.
Auch andere Bereiche betroffen

Aber auch andere Bereiche sind betroffen. So wird seit einigen Jahren daran gearbeitet, die speziellen Anforderungen der Abfallentsorgung besser mit den Gefahrgutvorschriften zu kombinieren. Dazu wird es auch 2025 Anpassungen geben. Der Änderungstext für die deutsche Ausgabe des ADR 2025 umfasst zum Beispiel 103 Seiten. Betroffene Unternehmen sollten sich daher frühzeitig darum kümmern, ob sie von Änderungen betroffen sind und Beförderungsprozesse angepasst werden müssen. Nicht immer handelt es sich um Verschärfungen, manche Änderungen können auch zu Erleichterungen führen.

Dekra Gefahrgutberatung

Foto: © Dekra

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