Künftig dürfen Strassenverkehrsunternehmen aus der Schweiz und Russland Gütertransporte zwischen den beiden Ländern sowie Transitfahrten durch die zwei Staaten ohne Genehmigung durchführen. Die Vertreter des Bundes und der Russischen Föderation haben eine entsprechende Anpassung des bilateralen Abkommens unterzeichnet.
(Bern) Der internationale Verkehr auf der Strasse zwischen der Schweiz und Russland ist mit einem bilateralen Abkommen geregelt, das seit Februar 2015 in Kraft ist. Gemäss diesem sind sowohl für den bilateralen als auch für den Transit-Verkehr Genehmigungen erforderlich. Die Zahl der jährlichen Genehmigungen ist limitiert.
In den vergangenen Jahren überstieg die Nachfrage der Gütertransporteure die verfügbaren Genehmigungen. Deshalb haben sich die beiden Länder darauf geeinigt, die Regelung zu lockern und das Abkommen mit einem Protokoll zu ergänzen. Für bilaterale und Transit-Gütertransporte wird die Genehmigungspflicht aufgehoben. Hingegen werden der Dreiländerverkehr wie auch die Busreisen (Strassenpersonenverkehr) nicht liberalisiert. Die neue Regelung wurde am 15. Oktober 2021 von Vertretern des Bundes und der Russischen Föderation in Moskau unterzeichnet. Sie tritt in Kraft, sobald die nationalen Verfahren (Ratifizierung) abgeschlossen sind.
Kabotage bleibt verboten
Die Schweiz verfolgt im grenzüberschreitenden Strassengüterverkehr seit Jahren das Ziel eines genehmigungsfreien Marktzugangs. Im Güterverkehr mit den EU-Staaten ist dies im Landverkehrsabkommen so geregelt. Mit zahlreichen weiteren Staaten in Europa und im Nahen Osten wird auf Basis von ähnlichen Abkommen wie mit Russland auf Genehmigungen verzichtet. Die Kabotage, also der Gütertransport zwischen zwei Punkten innerhalb der Schweiz durch ausländische Unternehmen, bleibt verboten.
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