Home LänderEuropa BAV zieht Schlüsse aus dem Güterwagenunfall im Gotthard-Tunnel

BAV zieht Schlüsse aus dem Güterwagenunfall im Gotthard-Tunnel

von Loginfo24 Redaktion
Die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ihren Bericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel veröffentlicht. Das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mit Vertretern der Branche mögliche Massnahmen diskutiert, mit denen die Sicherheit des Schienengüterverkehrs gewährleistet werden soll. Gestützt darauf wird das BAV geeignete Massnahmen verfügen.

(Bern) Im Juni 2025 hat die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ihren Bericht zum Unfall im Gotthard-Basistunnel veröffentlicht. Dieser zeigt, dass im Schienengüterverkehr wegen den neuen Verbundstoffbremssohlen ein systematisches Risiko für Radbrüche besteht.

Die SUST hat in ihrem Schlussbericht zum Unfall eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel vom August 2023 festgestellt, dass mit den bisherigen Anforderungen und Vorgaben für die Verbundstoffbremssohlen ein systematisches Risiko für Radbrüche bei Güterwagen besteht.

Ende Juni hatte das BAV Vertreter des Schweizer Schienengüterverkehrs zu einem ersten runden Tisch eingeladen, um im Dialog mit der Branche Massnahmen zu erarbeiten, welche die Sicherheit des Schienengüterverkehrs angesichts der neuen Erkenntnisse weiterhin gewährleisten. Am 7. August hat das BAV die Branchenvertreter zu einem zweiten runden Tisch eingeladen, um die Massnahmen zu konkretisieren.

Höherer Mindestraddurchmesser und höhere Wartungsintervalle

Basierend auf dem Dialog mit der Branche und den Empfehlungen, welche die SUST an die Europäische Eisenbahnagentur ausgesprochen hat, und ergänzend zu verschiedenen Arbeiten der Branche sieht das BAV nun hoheitliche Massnahmen vor. Im Vordergrund steht, für durch die Schweiz fahrende Güterwagen einen höheren Mindestraddurchmesser und häufigere Wartungsintervalle vorzuschreiben. Weiter soll sich die Branche so organisieren, dass für das Eisenbahnverkehrsunternehmen künftig ersichtlich ist, dass das Wartungsintervall bei den zu transportierenden Wagen eingehalten ist.

Für die Einhaltung des Intervalls ist das für die Instandhaltung zuständige Unternehmen verantwortlich. Zudem sollen Wagen mit überhitzten Rädern konsequent aus dem Verkehr genommen und der Instandhaltung zugeführt werden.

Diese Massnahmen können kurzfristig umgesetzt werden. Gemäss den heutigen Kenntnissen reduzieren sie das Risiko für Radbrüche erheblich. Das BAV sieht vor, sie unter Berücksichtigung der Inputs der Branche und der Diskussion am runden Tisch so bald als möglich zu verfügen und in Kraft zu setzen. Ein wichtiges Thema hierbei ist die wirtschaftliche Tragbarkeit.

Innovationen bei den Bremssystemen vorantreiben

Weitere kurz- und mittelfristige Massnahmen, die im Dialog mit der Branche erörtert wurden, befinden sich in Prüfung. Längerfristig soll der Einfluss der Verbundstoffbremssohlen auf die Räder vertieft untersucht werden. Weiter sollen Innovationen bei den Bremssystemen vorangetrieben werden. Das BAV wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Vorgaben auf gesamteuropäischer Ebene angepasst werden.

Foto: © BAV

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