An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Schweizer Bundesrat den Sachplan Verkehr, Teil unterirdischer Gütertransport, verabschiedet. Dieser schafft die raumplanerische Grundlage für das geplante unterirdische Gütertransportsystem Cargo sous terrain (CST).
(Bern) Das privatrechtliche Unternehmen CST plant den Bau eines unterirdischen Logistiksystems durch das Mittelland. Mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hatte der Bund dafür die Rechtsgrundlage geschaffen.
Weil das Tunnelsystem relevante Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat (z. B. hinsichtlich Grundwasser und Verkehr), hat der Bund im Sachplan Verkehr einen neuen Teil unterirdischer Gütertransport (SUG) eingefügt. Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, Bund und den vier betroffenen Kantonen abgestimmt. Der SUG enthält unter anderem die Linienführung (Korridor) der vorgesehenen ersten Teilstrecke zwischen Härkingen und Zürich sowie die Perimeter der Hub-Standorte.
Anhörung von Kantonen und Gemeinden
Im ersten Halbjahr 2024 hatten die betroffenen Kantone und Gemeinden Gelegenheit, sich im Rahmen einer Anhörung zum neuen Teil des Sachplans Verkehr zu äussern. Die eingegangenen Stellungnahmen betrafen unter anderem die Grundwasserproblematik, das zu erwartende Verkehrsaufkommen bei den Hub-Standorten und den Umgang mit dem Ausbruchmaterial aus dem Tunnelvortrieb. Die kritischen Anmerkungen werden in die kommende Weiterentwicklung des SUG einfliessen. Abweichungen zu den kantonalen Richtplänen wurden nicht festgestellt.
Eine von mehreren Voraussetzungen
Sachpläne sind ein wichtiges und behördenverbindliches Instrument des Bundes zur Koordination und Planung der Raumentwicklung. Der Sachplan Verkehr koordiniert das gesamte Verkehrssystem, stimmt es mit der Raumentwicklung ab und schafft damit Planungssicherheit für Bund, Kantone und Gemeinden. Der Eintrag in den Sachplan Verkehr, Teil unterirdischer Gütertransport, ist für CST eine von mehreren Voraussetzungen für die spätere Erteilung einer Baubewilligung.
Foto: © Cargo sous Terrain