Im Begegnungsverkehr wird eine Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 t auf 44 t angestrebt. Dafür setzt sich das Logistik-Technologieunternehmen MANSIO aus Aachen mit einem Whitepaper ein. In diesem zeigt das Unternehmen auf, dass im Begegnungsverkehr vergleichbar positive Effekte wie im Kombinierten Verkehr (KV) erzielt werden. Dennoch ist das umweltfreundliche Transportkonzept dem KV in Bezug auf das erhöhte zulässige Gesamtgewicht von 44 t nicht gleichgestellt.
(Aachen) Das Whitepaper adressiert, wie sich die Voraussetzungen für die Aufnahme des Begegnungsverkehrs in die 44-t-Regelung schaffen lassen. Angestrebt wird, den Begegnungsverkehr als eigene Verkehrsart zu definieren sowie eindeutige Standards und Mindestkriterien zu regeln. Auf dieser Grundlage und unterstützt durch digitale Nachweise sollen Behörden eine einfache Prüfung und Speditionen, Logistikdienstleister und Fuhrunternehmen eine hohe Rechtssicherheit erhalten.
Das Zeitfenster für eine gesetzliche Definition des Begegnungsverkehrs mit einem erhöhten zulässigen Gesamtgewicht von 44 t wird in dem Whitepaper als günstig bewertet. Denn die laufende Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG sowie die Schwerpunkte der aktuellen dänischen EU-Ratspräsidentschaft ermöglichen eine klare, pragmatische Ergänzung.
MANSIO-Geschäftsführer Dr. Maik Schürmeyer sieht das Vorhaben als Chance für die Logistikbranche: „Wir befinden uns angesichts der europäischen Emissionsziele in einer Umbruchphase. Der Reformwille der EU ist vorhanden, die grüne Transformation voranzutreiben. Dabei gewinnen auch Zero-Emission-Vehicles im Fernverkehr an Bedeutung.“
Durch Begegnungsverkehre können E-Lkw einfacher im Fernverkehr eingesetzt werden. Schürmeyer will den Weg von E-Lkw in den Fernverkehr daher weiter ebnen: „Ein E-Lkw kann im Begegnungsverkehr im eigenen Depot günstig geladen und anschließend sehr kosteneffizient in einer zweiten Schicht eingesetzt werden. Das ist ein echter Game-Changer in Bezug auf die Total Cost of Ownership.“
Das Prinzip des Begegnungsverkehrs beruht auf der Idee, Sattelauflieger und Wechselbrücken entlang von Fernverkehrsrouten von Lkw zu Lkw zu übergeben. Fahrzeug und Fahrer kehren anschließend in ihre Heimatregionen zurück. Da Lkw im Begegnungsverkehr nicht längere Zeit parken müssen, entlasten sie die Parkinfrastruktur, machen den Fernverkehr sicherer gegen Ladungsdiebstahl und attraktiver für Fahrpersonal.
Begegnungsverkehre zielgerichteter in ökologischer Hinsicht ausschöpfen
„Mit einer Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 t steigt – bei gleichbleibendem Fahrzeuggewicht – die Nutzlast um etwa 15 Prozent. Dadurch wird das Potenzial der Begegnungsverkehre zielgerichteter in ökologischer und ökonomischer Hinsicht ausgeschöpft. Ein weiterer Vorteil ist, dass mit der Angleichung für den Staat keine zusätzlichen Steuerausgaben oder Investitionen verbunden sind“, erklärt Schürmeyer.
Foto: © MANSIO