Die Europäische Kommission kritisiert die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erlassenen, verschärften Sicherheitsbestimmungen für Güterzüge im Gotthard-Basistunnel als potenziell gefährlichen Eingriff in den freien europäischen Schienengüterverkehr. Es bestehe die Gefahr, dass die neuen Auflagen logistische Abläufe in Europa stören und eine Verlagerung auf den Strassenverkehr fördern könnten.
(Brüssel/Bern) Ende September 2025 hat das BAV neue Vorgaben für Güterzüge eingeführt, die durch den Gotthard-Basistunnel rollen – darunter höhere Anforderungen an Raddurchmesser, verstärkte Kontrollen der Räder auf Überhitzung oder Schäden sowie systematischere und häufigere wagentechnische Untersuchungen.
Diese Massnahmen reagieren auf eine schwere Entgleisung eines Güterzugs im Tunnel im August 2023, die rund 150 Mio. Franken an Reparaturkosten verursachte.
Aus Sicht der Europäischen Kommission könnten die neuen Regeln – insbesondere wenn sie früh und in hoher Strenge umgesetzt würden – eine „schwere Belastung für den ohnehin schon anfälligen Güterverkehr“ darstellen. Es bestehe die reale Gefahr, dass Züge die Schweiz künftig meiden und stattdessen der Strassentransport profitiere. Das BAV hat auf diese Kritik reagiert und die Umsetzung der wagentechnischen Untersuchungen auf Ende 2026 verschoben – mit der Hoffnung auf eine ausgewogenere Lösung.
Es drohen Verschiebungen auf die Strasse
Für die Logistik- und Transportbranche bedeutet das: Schon heute steigen die Anforderungen an Betreiber, insbesondere im Schienengüterverkehr. Wer künftig durch bedeutende Alpenkorridore wie den Gotthard fährt, muss seine Flotten- und Wartungsstrategien überdenken. Gleichzeitig drohen Verschiebungen im Modal Split – zu Lasten der Schiene und zu Gunsten der Strasse.
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