Das Terminal Köln Nord (TKN) der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erhält ab dem 1. Januar 2023 mit der Hupac Gruppe eine neue Betreiberin. Das ist das Ergebnis der im Juni 2022 von der HGK initiierten Ausschreibung, bei der die Hupac SA im November 2022 den Zuschlag erhalten hat.
(Köln/Chiasso)„Wir freuen uns sehr, dass mit der Hupac Gruppe ein renommiertes Unternehmen die Ausschreibung zum Betrieb des Containerterminals gewonnen hat. Denn für die HGK spielt das Terminal Köln Nord auch im Hinblick auf unser innovatives Industrie- und Logistik-Areal FU- SION COLOGNE, das in direkter Nachbarschaft entwickelt wird, eine strategisch wichtige Rolle“, erklärt Uwe Wedig, CEO der HGK-Gruppe.
Die Hupac Gruppe betreibt zahlreiche Terminals in Europa in Eigenregie oder gemeinsam mit Partnern und bringt auf diesem Gebiet eine breite Erfahrung mit. „Terminals sind eine strate- gische Ressource für den Modal Shift und insbesondere in Ballungsräumen wie dem Rhein/Ruhr-Gebiet von herausragender Bedeutung“, so Hupac CEO Michail Stahlhut. „Wir in- vestieren in Ressourcen und in intelligente Systeme, um maximale Leistungsfähigkeit an der Schnittstelle zwischen Straße und Schiene herauszuholen.“
Verkehrsgünstige Lage in Köln-Niehl
Das bimodale Terminal Köln Nord ist verkehrsgünstig in der Nähe der Autobahn-Anschlussstelle Köln Niehl (A 1 / A 57) gelegen und ist über die Schiene direkt an den Rheinhafen Köln- Niehl angebunden. Es verfügt über eine Fläche von 152.000 qm mit fünf Umschlaggleisen und drei Portalkränen. Pro Tag können bis zu zehn Züge im Eingang und zehn Züge im Ausgang be- und entladen werden. „Wir freuen uns auf die neue Aufgabe, die wir gemeinsam mit dem erfahrenen Terminal-Team meistern werden“, so Sascha Altenau, Geschäftsführer der Hupac Tochtergesellschaft Combiconnect Köln Nord GmbH, „bereits heute heißen wir alle bestehen- den und neuen Kunden des Terminals willkommen.“
Abstimmung mit Partnern und Kunden
Die Ausschreibung des KV-Betriebes wird von der Richtlinie zur Förderung von Umschlag- Anlagen des kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen vorgeschrieben. Bevor zum 1. Januar 2023 der Übergang vollzogen wird, werden alle organisatorischen und administrativen Prozesse mit Kunden und Partnern abgestimmt. Durch die Übertragung von Pacht und Betrieb entsteht für die bisherigen Mitarbeitenden ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der künftigen Combiconnect Köln Nord GmbH rechtssicher übernommen.
Fotos: © HGK