Das europäische Sicherheitssystem zur Risikobewertung/Gefahrenabwehr ICS geht in die zweite Phase. Konkret wird dieses für Luftfrachtsendungen aus Drittländern in die EU zum März 2023. „Das Folgeverfahren ICS2 bringt Verbesserungen für die Teilnehmer, gerade in Bezug auf den Wettbewerbsschutz“, hebt Simon Lembke, Abteilungsleiter Zoll- und Speditionsanwendungen bei DAKOSY hervor. Von Seiten des Hamburger Softwarehauses DAKOSY sind Prozesse und Schnittstellen vorbereitet.
(Hamburg) In Folge der Terroranschläge 9/11 wurde für die Anmeldung von Waren vor Eintritt in die EU für die Risikobewertung/Gefahrenabwehr das ICS-Verfahren einführt. Mit ICS2 zentralisiert die EU mit einem Fracht-Vorabinformationssystem die Anmeldung durch die Beförderer: zum März 2023 für die Fluggesellschaften und zum März 2024 für die Reedereien.
Lembke fasst die wesentlichen Neuerungen zusammen: „Die Meldungen werden künftig direkt an das neue EU-System gesendet, dem Shared Trader Interface (STI), und müssen bereits vor der Verladung der Ware vorliegen. Im Vergleich dazu war die Eingangsmeldung bisher spätestens vier Stunden vor der Ankunft in die EU bei der Zollbehörde elektronisch einzureichen, bei der die Ware erstmalig die Zollgrenzen der EU berührt.
Logistikdienstleister müssen weniger Daten preisgeben
Eine weitere wichtige Änderung sei die Möglichkeit, dass die Reedereien oder Airlines nur Basisinformationen an das EU-Fracht-Vorabinformationssystem abgeben müssen, und die zusätzlichen Angaben beispielsweise von Speditionen oder Logistikern direkt an das ICS-System gemeldet würden. Dieses „Multiple Filing“ genannte Prinzip stellt einen Wettbewerbsschutz für die Akteure da. „Speditionen und Logistiker brauchen im Zuge des Verfahrens nicht länger ihre Kunden und damit verbundene sensible Daten an die Reedereien oder Fluggesellschaften preisgeben“, konkretisiert Lembke.
Rechtzeitig auf Umstellung vorbereiten
Den Teilnehmern am ICS-Verfahren empfiehlt DAKOSY, sich rechtzeitig auf die Umstellung vorzubereiten. Denn es muss gewährleistet sein, dass ausreichend präzise Daten zur Verfügung gestellt werden können. Denn für ICS2 wurde ein einheitliches Format mit dem Namen Entry Summary Declaration (ENS) festgelegt, dass keine Abweichungen zulässt. Auch steigt die geforderte Genauigkeit der Angaben, zum Beispiel beim HS-Code. Bisher mussten entweder die Warenbeschreibung oder mindestens vier Ziffern für die Eingangsmeldung angegeben werden, künftig sind sechs Ziffern des HS-Codes verpflichtend zu übermitteln.
„Für unsere Kunden, zu denen viele große Airlines und Reedereien zählen, arbeiten wir bereits mit diesem Format. So bleibt für diese im Großen und Ganzen alles wie es ist, und wir kümmern uns um den neuen Meldeweg und gegebenenfalls eine Anpassung der Schnittstellen. Allerdings empfehlen wir frühzeitig zu prüfen, in wieweit sich Geschäftsprozesse ändern und Mitarbeiter geschult werden müssen“, so Lembke.
Foto: © Adobe Stock