
Strebel übergibt Schneider-Leitung an Peigné
30.04.2026 um 10:16 Uhr
Neuartige Ladeanlage für Post-Nutzfahrzeuge
30.04.2026 um 13:04 UhrAm deutschen Zollamt Konstanz-Autobahn wurden am 8. April 2026 zwei Versuche zur illegalen Einfuhr von über einer Tonne Elektroschrott gestoppt. Die Sendungen, die insgesamt mehr als 1.000 kg wogen, waren ohne die erforderliche Genehmigung nach Deutschland importiert worden. Der Gesamtwert der beiden Sendungen betrug über 400.000 EUR.
Die Sendungen, die als sortenreine Abfälle deklariert waren, sollten an ein Recyclingunternehmen in Bayern geliefert werden. Bei der Kontrolle der Ware äusserten die Zöllnerinnen und Zöllner Zweifel an der angegebenen Genehmigungsfreiheit. Die Abfälle bestanden aus Elektronik, die fest mit Kunststoffteilen verbunden war, was eine Genehmigung erforderlich machte. Infolgedessen wurden die zuständigen Überwachungsbehörden eingeschaltet, die den Verdacht bestätigten: Für die Einfuhr wäre eine abfallrechtliche Notifizierung zwingend notwendig gewesen.
Da das verantwortliche Unternehmen die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen konnte, wurde die illegale Abfallverbringung festgestellt. Die Sendungen wurden daraufhin in die Schweiz zurückgewiesen.
Rolle der Zollverwaltung
Die Überwachung der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen obliegt in Deutschland den Abfallbehörden der Bundesländer. Die Zollverwaltung unterstützt diese Behörden, indem sie im Rahmen der Abfertigung und Kontrolle grenzüberschreitender Transporte die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie des Abfallverbringungsgesetzes überprüft. Diese Massnahmen sind Teil der Bemühungen, illegale Abfalltransporte zu verhindern und die Umwelt zu schützen.



