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30.06.2026 um 10:05 UhrAm Dienstag haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates eine vorläufige Einigung über eine erhebliche Senkung der Straßenbenutzungsgebühren für emissionsarme Lkw und Busse erzielt. Die Vereinbarung sieht eine Reduzierung um bis zu 75 % bis zum 30. Juni 2031 vor. Diese Maßnahme soll die bestehenden EU-Regeln für Straßenbenutzungsgebühren an die neuen CO₂-Emissionsziele anpassen, die ab dem kommenden Monat in Kraft treten.
Neues Gebührenmodell für emissionsarme Fahrzeuge
Die Einigung ermöglicht es den EU-Ländern, die Mautgebühren für emissionsarme Fahrzeuge signifikant zu senken. Hintergrund ist, dass die Einführung emissionsfreier Nutzfahrzeuge langsamer voranschreitet als ursprünglich erwartet. Laut der Vereinbarung haben Länder, die bereits Mautbefreiungen für emissionsfreie Fahrzeuge anbieten, die Möglichkeit, die Gebühren für emissionsarme Fahrzeuge bis zum 30. Juni 2031 um bis zu 75 % zu reduzieren. Ab Juli 2031 kann die Ermäßigung auf 50 % beibehalten werden. Emissionsfreie Lkw und Busse können bis zu diesem Datum von allen Straßenbenutzungs- und Infrastrukturgebühren befreit werden und profitieren danach von der genannten Mautermäßigung.
Einbeziehung von Anhängern in die Diskussion
Die Verhandlungsführer haben auch die Bedeutung effizienter Anhänger anerkannt, die zur Reduzierung der CO₂-Emissionen herkömmlicher Fahrzeuge beitragen und deren Reichweite erhöhen können. Allerdings wurde eine endgültige Entscheidung über die Einbeziehung der Auswirkungen von Anhängern in die Straßenbenutzungsgebühren vertagt. Dies soll erst nach einer Bewertung durch die Europäische Kommission erfolgen, die bis zum 30. Juni 2029 vorliegen soll.
Matteo Ricci, Parlamentsberichterstatter der Fraktion S&D, äußerte sich zu der Vereinbarung und bezeichnete sie als „einen ausgewogenen Schritt hin zu einem transparenteren und effektiveren System der Straßenbenutzungsgebühren“. Er betonte, dass das Verursacherprinzip weiterhin im Mittelpunkt der Überarbeitung stehe und gleichzeitig den EU-Ländern die notwendige Flexibilität eingeräumt werde, um die CO₂-Emissionsklassifizierung für schwere Nutzfahrzeuge an die tatsächlichen Gegebenheiten des Verkehrssektors anzupassen.
Ausblick auf die nächsten Schritte
Die vorläufige Vereinbarung muss nun noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden. Die bestehenden EU-Regelungen zur Straßenbenutzungsgebühr, die in der Eurovignettenrichtlinie festgelegt sind, verpflichten die Mitgliedstaaten nicht zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung ihrer Straßen. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die in der Richtlinie festgelegten Grundsätze einhalten. Die Befreiung von der Straßenbenutzungsgebühr für emissionsfreie und emissionsarme Lkw und Busse bleibt optional.




