
Ketterl ist neuer RAILPOOL-COO
16.06.2026 um 18:51 UhrDas Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat eine umfassende Untersuchung zum Thema Goldschmuggel in die Schweiz abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass Altschmuck aus Italien unverzollt in die Schweiz eingeführt, eingeschmolzen und anschließend weiterverkauft wurde. In einem der aufgedeckten Fälle wurden zwischen 2021 und 2022 über einen Zeitraum von fünf Monaten rund 190 Kilogramm Altschmuck geschmuggelt. Die hinterzogenen Mehrwertsteuer- und Zollabgaben belaufen sich auf mehr als 600.000 Franken. Den Beschuldigten wird Steuer- und Zollhinterziehung sowie ein Verstoß gegen das Edelmetallkontrollgesetz vorgeworfen.
Ermittlungen und Festnahmen
Die Ermittler des BAZG konnten drei Beschuldigte identifizieren, von denen einer bereits in Italien wegen Geldwäsche, Hehlerei und illegalem Waffenbesitz verurteilt worden war. Dieser 56-jährige italienische Staatsbürger wurde aufgrund eines Haftbefehls der Carabinieri in Asti festgenommen. Die Carabinieri arbeiteten eng mit der Tessiner Kriminalpolizei zusammen, um die Aktivitäten der Beschuldigten zu untersuchen. Der Hauptbeschuldigte hatte gemeinsam mit Komplizen den Schmuck in Lagern von Fahrenden in Norditalien beschafft und diesen unter Umgehung der Zollformalitäten in die Schweiz eingeführt. Er überquerte die Grenze wöchentlich an nicht ständig besetzten Grenzübergängen, ohne die in Rucksäcken versteckte Ware zu deklarieren.
Nach der Einfuhr übergab er das Gold an zwei weitere Beschuldigte, einen 66-jährigen und einen 35-jährigen italienischen Staatsbürger, die in der Schweiz wohnen. Diese verkauften das Gold an ein Unternehmen, das über eine gültige Bewilligung des BAZG zum Schmelzen von Edelmetallen verfügte. Diese Bewilligung wurde dem Unternehmen jedoch entzogen, nachdem die illegalen Aktivitäten aufgedeckt wurden.
Zusammenarbeit und weitere Ermittlungen
Die Ermittlungen zeigten, dass die drei Beschuldigten Teil eines organisierten Goldschmuggelnetzwerks zwischen Italien und der Schweiz waren. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Partnerbehörden sowie die nationale Kooperation mit der Tessiner Staatsanwaltschaft waren entscheidend für den Erfolg der Ermittlungen. Diese umfassten unter anderem grenzüberschreitende Observationen, den Austausch von Dossiers, Durchsuchungen und gemeinsame Beschlagnahmungen.
Im Verlauf der Ermittlungen wurden zudem weitere Nebenzweige des Altgoldschmuggels aufgedeckt. Hierbei handelt es sich um etwa 40 Kilogramm Altgold, die ebenfalls von Italien in die Schweiz geschmuggelt, weiterverkauft und eingeschmolzen wurden. Diese Ermittlungen richten sich gegen drei weitere italienische Staatsbürger, die in der Schweiz leben. Insgesamt wurden somit rund 230 Kilogramm Gold aus Italien in die Schweiz geschmuggelt, was zu einer Hinterziehung von Mehrwertsteuer und Zollabgaben in Höhe von etwa 800.000 Franken führte. Das BAZG wird das Strafmaß im Rahmen des weiteren Verfahrens festlegen.
Regelungen zur Einfuhr von Gold
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren sind im Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (EMKG) festgelegt. Dieses regelt den Handel mit Rohstoffen, Schmelzgut und Schmelzprodukten sowie mit Edelmetallwaren wie Uhren und Schmuckstücken. Zu den Edelmetallen zählen Gold, Silber, Platin und Palladium. Der gewerbsmäßige Ankauf von Altedelmetallen, die Herstellung von Schmelzprodukten und die Analyse des Inhalts von Schmelzprodukten sind bewilligungspflichtige Tätigkeiten. Zollrechtlich gilt das Prinzip der Selbstdeklaration, wonach alle ein- oder ausgeführten Waren der zuständigen Zollstelle vorgelegt und bei der Zollabfertigung deklariert werden müssen.





