Startseite LänderDeutschland BIEK sieht wettbewerbliche Schieflage im Paketmarkt nicht beseitigt

BIEK sieht wettbewerbliche Schieflage im Paketmarkt nicht beseitigt

von Redaktion Loginfo24

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) äussert sich unzufrieden über die im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Postgesetzes. Zwar wird die Marktmacht der Deutschen Post dadurch eingegrenzt, die Wettbewerbsverzerrungen im Paketmarkt werden dadurch nicht beseitigt.

(Berlin) Der Bundestag hat heute Änderungen des Postgesetztes beschlossen, die die Marktmacht der Deutschen Post zwar eingrenzen, die wettbewerbliche Schieflage im Paketmarkt jedoch nicht beseitigen. Die Deutsche Post kann weiterhin – nun sogar gesetzlich festgeschrieben – ihre Kosten im wettbewerbsintensiven Paketmarkt über das staatlich regulierte Briefporto refinanzieren. Dies ist ihren Wettbewerbern nicht möglich. Über die überhöhten Briefporti erhält sie eine zusätzliche Gewinnmarge, die sie in den Paketbereich investieren kann, ohne diese Investitionen über die Paketpreise verdienen zu müssen. Die Chance für die saubere Trennung zwischen dem regulierten Briefbereich und dem wettbewerblichen Paketmarkt wird diesmal vertan.

Keine echten Veränderungen

Die beschlossenen Änderungen bieten keine echte Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Paketmarkt:

  1. Die Genehmigungspraxis der Bundesnetzagentur, die die Briefportoerhöhungen der Deutschen Post in den Jahren 2015 und 2019 ermöglichte, wird nun nachträglich legalisiert. Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Verwaltungsgericht Köln haben diese Praxis in ihren Urteilen als rechtswidrig eingestuft. Der Deutschen Post wird damit im regulierten Briefbereich mehr als das Dreifache der durchschnittlichen Eigenkapitalrendite der DAX-30-Unternehmen zugebilligt.
  2. Die beabsichtigte Trennung der Märkte Brief und Paket wird leider nicht konsequent umgesetzt. Über die Verbundzustellung kann die Deutsche Post weiterhin Kosten im Paketbereich über die Briefporti abdecken. In der überwiegenden Mehrheit der Briefzustellbezirke stellt die Deutsche Post Briefe, Pakete und Päckchen im Verbund zu, was grundsätzlich sinnvoll ist. Dafür müssen aber die Kosten in den Bereichen Brief und Paket sauber getrennt werden, was die neue Regelung nicht erreicht.
  3. Da die Paketdienstleister keine Vorleistungen der Deutschen Post in Anspruch nehmen, hat die Neuregelung des Themas Preis-Kosten-Schere für sie keine Bedeutung.
Unausgewogen und zulasten des Wettbewerbs

„Die Postgesetz-Änderungen sind zu unausgewogen zulasten des Wettbewerbs im Paketmarkt formuliert und stehen nicht mit den Zielsetzungen im Koalitionsvertrag im Einklang“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik. Sie unterlaufen das Effizienzgebot des Postgesetzes und ebenso zentrale EU-rechtliche Vorgaben.

„Längst sichern alle Paketdienste gemeinsam die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Paketdienstleistungen – von der Hallig bis zur Alm, auf dem Land und in der Stadt. Sie investieren massiv in Zukunftsthemen“, so Marten Bosselmann. Dazu zählen gute Arbeitskräfte, die Optimierung der Arbeitsbedingungen, Digitalisierungsprozesse, alternative Antriebstechnologien, eine immer nachhaltigere und effizientere Stadtlogistik und vieles mehr.

Diese notwendigen Investitionen sind nur möglich, wenn sie auf dem Markt refinanzierbar sind. „Die Voraussetzungen müssen daher für alle Marktbeteiligten gleich sein – zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Innovationskraft der Unternehmen. Umso unerlässlicher ist die angekündigte große Postgesetz-Novelle in der nächsten Legislaturperiode.“

Foto: © Adobe Stock

www.biek.de

Ähnliche Artikel

Kommentar hinterlassen