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16.04.2026 um 13:12 UhrDer rheinische Logistikdienstleister RheinCargo hat die Anmeldeverfahren für ein- und auslaufende Binnenschiffe an seinen Hafenstandorten optimiert. Ab sofort können Schiffer sich über gut sichtbare QR-Codes an den Hafeneinfahrten einfach und schnell registrieren. Diese Maßnahme soll den Anmeldeprozess vereinfachen und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben der Allgemeinen Hafenverordnung (AHVO) entsprechen.
Optimierung der Anmeldeprozesse
Die Änderungen basieren auf der bestehenden Anmeldepflicht gemäß § 11 ff. AHVO und zielen darauf ab, die Sicherheit im Hafenbetrieb sowie die geordnete Verkehrssteuerung zu gewährleisten. Durch vollständige und rechtzeitige Meldungen können Liegeplätze, Umschlagskapazitäten und Verkehrsströme besser geplant werden, was zur Vermeidung von Engpässen beiträgt. RheinCargo ist zudem verpflichtet, die gemeldeten Daten an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
Die Besatzungen der einfahrenden Binnenschiffe können sich nun direkt über die QR-Codes anmelden, ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Neben dieser neuen Möglichkeit bleibt auch die Anmeldung über die Website von RheinCargo sowie ein zentraler Anmeldelink bestehen. Die neuen Regelungen gelten für die Hafenstandorte Düsseldorf, Düsseldorf-Reisholz, Neuss sowie Köln-Niehl I und II.
Lukas Klippel, Bereichsleiter Häfen bei RheinCargo, erklärt: „Mit dem neuen Anmeldeverfahren setzen wir eine bestehende gesetzliche Vorgabe bewusst einfach, digital und zweckmäßig um. Unser Ziel ist es, den Meldeprozess für die Binnenschifffahrt so unkompliziert wie möglich zu gestalten und gleichzeitig Sicherheit, Transparenz und Planbarkeit im Hafenbetrieb zu verbessern.“
Änderungen der Entgeltstruktur
Im Rahmen der Neugestaltung des Anmeldeverfahrens wurde auch die Entgeltstruktur für die Hafennutzung überprüft. Auf Grundlage des § 119 Landeswassergesetz NRW wurde eine neue Preisliste für Hafenabgaben und Leistungsentgelte festgelegt. Diese Anpassung betrifft ausschließlich das Hafengeld, während die Ufergelder unverändert bleiben. Für Umschlagsaktivitäten und Hafenanlieger entstehen keine zusätzlichen Kosten, da Liegezeiten, die direkt mit Umschlagsvorgängen verbunden sind, von den entsprechenden Gebühren befreit sind.
Die Maßnahmen von RheinCargo zielen darauf ab, gesetzliche Vorgaben, betriebliche Anforderungen und die Interessen der Hafennutzer in Einklang zu bringen. Die vollständige Preisliste, die seit dem 1. April 2026 gültig ist, sowie weitere Informationen zur Umsetzung der Anmeldepflicht sind auf der Unternehmenswebsite www.rheincargo.com verfügbar.




