Startseite LänderInternational Uber Eats vom Genfer Verwaltungsgericht als Arbeitgeber eingestuft

Uber Eats vom Genfer Verwaltungsgericht als Arbeitgeber eingestuft

von Andreas Müller

Gemäss einem Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts ist Uber Eats ein Arbeitgeber und betreibt Personalverleih. Damit muss Uber Eats seine Kuriere gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih anstellen und entlöhnen. Das Urteil gilt als richtungsweisend. Generell kann man sich aber auch die Frage stellen, wie weit ist fertiges Essen nach Hause zu liefern überhaupt sinnvoll und kann das rentabel gestaltet werden.

Von Andreas Müller

Das vom Genfer Verwaltungsgericht gesprochene Urteil besagt, dass Uber Eats als Personalverleiher gilt und seine Kuriere demensprechend entlöhnen und beschäftigen muss. Die Gewerkschaft Unia feiert das als grossen Erfolg.

Das Urteil löst aber nur die arbeitsrechtliche Seite des Modells Homelieferung von fertigem Essen. Mag die Belieferung von Lebensmitteln in grossen Mengen vor die Haustür seine Berechtigung haben, so ist die Zustellung von gekochtem Essen schon eher zu hinterfragen. Ist Essen liefern aber überhaupt eine Logistikdienstleistung oder nur ein reiner Zusatz zum Kerngeschäft.

Zwar ist der ehrwürdige „Corriere della Pizza“ eine uralte Geschichte aus Italien, auch wenn die Pizza offenbar eine Erfindung der Etrusker und der Griechen ist und später von den Römern übernommen wurde.

Die erste Pizzalieferung fand im Jahre 1889 statt

Raffaele Esposito, Besitzer des berühmten Lokales Pietro il Pizzaiolo (Neapel) führte im Jahre 1889 die erste Pizzalieferung an König Umberto und seine Gemahlin Margherita aus. Am besten schmeckte der Königin die einfache Pizza mit Tomaten, Mozzarella und frischem Basilikum. Patriotisch in den italienischen Nationalfarben rot, weiß und grün gehalten, wurde die „Pizza Margherita“ geboren und avancierte zu einer der am häufigsten bestellten Pizzen der Welt.

Pizza im Karton und nach Hause oder ins Büro geliefert ist ein Dienst am Kunden, der die gesamte Voraussetzung einer Logistikdienstleistung erfüllt, wenn das auch nicht direkt als solche wahrgenommen wird. Schnell merkten die Pizzerien, dass man auch Wein und andere Zutaten, wie zum Beispiel Salat mit anbieten kann. Die Pizza blieb aber immer das Kerngeschäft.

In der Zwischenzeit gibt es aber einige Anbieter, die alles Mögliche an fertigen Gerichten liefern. Da kann man sich ein Burger-Menu, was rund CHF 6.90 kostet, für Lieferkosten von CHF 2.90 nach Hause liefern lassen. Und genau da kommt die Frage auf, ob das Essen oder die Lieferung im Mittelpunkt steht. War und ist beim Pizzakurier die Lieferung eine reine Dienstleistung am Kunden, so ist für Firmen wie Uber Eats die Lieferung das Business.

Durch das Genfer Gerichtsurteil wird aber dennoch in Frage gestellt, wie die Lieferung von Essen in Zukunft aufgestellt werden muss. Dort wo eine Pizzeria das Hauptgeschäft und die Lieferung eine Dienstleistung ist, wird das kein Problem sein. Vielfach sind es Familienbetriebe und der Sohn, die Schwägerin, die Cousine oder der Onkel fährt die Pizzen in seiner Freizeit aus. Die Boten gehören in der Regel zur Famlie oder zur Firma. Bei den reinen Lieferdiensten wird nur vermittelt zwischen Essensherstellern und Konsumenten. Die Boten sind meistens Selbständige, die das nebenbei machen. Ob rentabel oder nicht, das ist den Plattformen egal. Wenn diese Boten nun festangestellt werden müssen, dann ist dieses Geschäftsmodell zumindest in Frage gestellt. Dann kann es kaum mehr rentieren.

Wenn die Lieferung und nicht das Essen das Geschäftsmodell ist

Wenn aber nicht das Essen, sondern die Lieferung im Mittelpunkt des Geschäftszweiges steht, so wirft das natürlich Fragen auf. Konnte man sich beim Pizzakurier schon die Frage stellen, ob der Transport einer Pizza guttut und ob eine heisse Pizza vom Ofen im Restaurant nicht besser schmeckt als die lauwarme und gummige Pampe aus dem Karton, so kann man sich das bei allen anderen Gerichten erst recht fragen.

Kann das eine Auslastung garantieren, wenn man von verschiedenen Restaurants Essen an verschiedene Konsumenten fährt. Sind die Restaurants alle nebeneinander und wohnen die Kunden wirklich alle in einem vernünftigen Umkreis. Und muss ich da wirklich den Überbringer anstellen oder kann ich es ihm nicht selbst überlassen, wenn er einen Burger für eine Kostenentschädigung von vielleicht CHF 1.00 bis 1.50 durch die Gegend fahren will? Dazu kommt aber noch die Verpackung, die aufwendig ist, damit das Essen auch warm bleibt. Ob Einweg- oder Tauschboxen, der Aufwand ist dennoch enorm.

Essen liefern an Senioren ist Standard

Seniorenbetreungsdienste bieten solche Dienste auch schon länger an. Dort sind die Kosten entsprechend hoch, es wird in Boxen mit Geschirr und Besteck geliefert, die beide bei der nächsten Lieferung ausgetauscht werden. Für Senioren, die nicht mehr gut zu Fuss sind, ist das eine wertvolle Dienstleistung, zumal viele nicht mehr für sich kochen mögen. Auch hier steht nicht die Lieferung im Mittelpunkt, sondern der Dienst am Kunden, in dem Fall an Pflegebedürftigen.

Durch die Corona Pandemie haben solche Dienste zugenommen, aber auf der anderen Seite haben viele auch gemerkt, dass es Spass machen kann, etwas selbst einzukaufen und es dann selbst zu kochen. Wenn die Zeit knapp ist über Mittag, so tut es trotzdem gut sich ein wenig zu bewegen und wenn es nur der Gang zum nächsten Sandwich-Laden ist. Letztendlich entscheidet aber wie immer und überall der Markt, ob sich die Dienstleistung „Fertiges Essen bringen“ durchsetzt.

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1 Kommentar

Andreas Schumann 16. Juni 2020 - 17:19

Delivery Hero steckt Milliarden in die Branche. Im Zweifel ist es da weder das Essen noch die Lieferung sondern die Börsenstory, die das Geschäftsmodell ist.

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