Die Bundeskriegstransportversicherung (BKV), deren Anfänge über 60 Jahre zurückliegen, wird aufgehoben. Der Bundesrat hat am 4. Juni 2021 beschlossen, dieses staatliche Versicherungsangebot einzustellen, da die Risiken internationaler Transporte für die wirtschaftliche Landesversorgung heute gut privat versichert werden können. Durch die BKV-Auflösung fliessen per Ende 2021 rund 55 Millionen Franken von der Spezialfinanzierung in die allgemeine Bundeskasse.
(Bern) Die Bundeskriegstransportversicherung (BKV) war eine Sachversicherung, die von Unternehmen abgeschlossen werden konnte, die im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) internationale Transporte durchführten. Versicherbar waren die Transportmittel selbst sowie die transportierten Güter und Wertsachen. Die BKV wurde zuletzt nur noch von den Eignern der schweizerischen Hochseeschiffe abgeschlossen.
Als staatliche Versicherung kam die BKV erst zum Tragen, wenn private Versicherungen Krieg und ähnliche Risiken wie Piraterie, Aufruhr und Terrorismus nicht oder nur unzureichend decken konnten. Die Deckung durch den Bund regelte die Verordnung vom 7. Mai 1986 über die Bundeskriegstransportversicherung.
Anfänge in der Nachkriegszeit
Die Anfänge dieses staatlichen Versicherungsangebots liegen in der Nachkriegszeit. Seit 1955 hatte der Bundesrat die Befugnis, Versicherung gegen Kriegstransportgefahren und Rückversicherung von gewöhnlichen Transportgefahren zu gewähren. Dieser Bestimmung im Bundesgesetz über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge folgten 1956 sowie 1960 zwei nicht veröffentlichte Beschlüsse des Bundesrats, mit welchen die Grundlage für die Bundeskriegstransportversicherung gelegt worden war.
Eine Analyse des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat nun gezeigt, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, eine Versicherung auf staatlicher Ebene anzubieten. Heute lässt sich weitestgehend jedes Risiko im freien Markt versichern. In einer bis Mitte Februar 2021 dauernden Vernehmlassung haben sich fast alle antwortenden Kantone, Parteien und Organisationen für die Aufhebung ausgesprochen.
Verordnung per 1. August 2021 ausser Kraft
Aus diesen Gründen hat der Bundesrat entschieden, auf eine Weiterführung der Bundeskriegstransportversicherung zu verzichten und die entsprechende Verordnung ab 1. August 2021 ausser Kraft zu setzen. Die bestehende Spezialfinanzierung in der Höhe von rund 55 Millionen Franken wird aufgelöst. Nachdem der Bund mit den Bürgschaften für Hochseeschiffe einen dreistelligen Millionenverlust erlitten hat, fliessen die 55 Millionen nun zurück an die allgemeine Bundeskasse.
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