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Mauteinführung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab Juli vorbereiten

von Loginfo24 Redaktion
Das deutsche Bundsamt für Logistik und Mobilität (BALM) erinnert: Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig.Um die Maut für diese Fahrzeuge bequem entrichten zu können, empfiehlt sich ein Mautgerät (OBU), welches verlässlich und automatisch die Maut erhebt.

(Köln) Damit eine OBU vor dem 1. Juli 2024 bereitgestellt werden kann, müssen sich Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter jetzt um eine OBU bemühen. Andernfalls muss die Maut vor Fahrtantritt manuell über die Toll-Collect-Website oder die Toll-Collect-App entrichtet werden. Im Vergleich zur automatischen Erhebung mit einer OBU ist dies vor allem bei einer hohen Anzahl an Fahrten sehr aufwändig.

Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ab dem 1. Juli 2024 nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sollten sich daher so früh wie möglich eine OBU beschaffen. Anderenfalls ist nicht sichergestellt, dass diese vor dem 1. Juli 2024 im Fahrzeug eingebaut werden kann. Derzeit ist die Nachfrage nach OBUs für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm noch gering.

Diverse Anbieter von OBUs

OBUs werden von Toll Collect, den Anbietern des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) oder deren Vertriebspartnern zur Verfügung gestellt. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

Foto: © Loginfo24

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