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Fine Solutions weist auf die zolltechnischen Änderungen beim Brexit hin

von Redaktion Loginfo24

Der Start des Brexits am 01.01.2021 steht unmittelbar bevor. Die Fine Solutions AG gibt eine Checkliste und ein Merkblatt mit Tipps für Schweizer Firmen heraus, die Importe von oder Exporte nach Grossbritannien tätigen. Das Augenmerk gilt den zolltechnischen Veränderungen. Da ändert sich relativ viel und es ist angebracht, sich rechtzeitig mit der Thematik zu befassen. Die Checklisten helfen dabei, dass nichts vergessen geht.

(Zürich) Das Vereinigte Königreich (UK) trat am 31.01.2020 aus der EU aus. Damit begann die sogenannte «Übergangsperiode», welche voraussichtlich bis Ende 2020 dauern wird. Bis Ende Jahr ist UK also weiterhin Teil der europäischen Zollunion. Das bilaterale Freihandelsabkommen Schweiz-EU ist daher bis zum Jahresende noch anwendbar. Da sich die EU und UK aber nach wie vor nicht auf ein neues Handelsabkommen einigen konnten, bleiben immer noch zahlreiche Details ungeklärt. Und das nicht nur zwischen diesen Parteien, sondern auch zwischen dem UK und der Schweiz.

Der Blogbeitrag wird deshalb zeitnah aktualisiert über die nächsten Wochen und Monate, sobald es neue Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen gibt.

Inhaltsverzeichnis:

  • 1Brexit Auswirkungen auf die Schweiz
  • 2Konsequenzen des Brexits für Schweizer Unternehmen aus Zollsicht
  • 3Brexit Checkliste / Merkblatt
Brexit Auswir­kun­gen auf die Schweiz

Die Schweiz (inklusive Liechtenstein) hat bereits am 11.02.2019 ein neues Handelsabkommen mit UK unterzeichnet, das ab 01.01.2021 in Kraft treten wird. Fine Solutions befasst sich zusammenfassend mit Themen, die aus zollrechtlicher Sicht für Firmenvertreter einer importierenden oder exportierenden Schweizer Firma von Bedeutung sind. Es sind dies:

  • E-dec Export Ausfuhrzollanmeldung
  • E-dec Export Sicherheitsdaten in der Ausfuhrliste
  • Zollverfahren
  • Status AEO
  • Exportrechnung / EORI-Nummer
  • Handelsabkommen Schweiz-UK
    • Territorialer Anwendungsbereich
    • Geltungsbereich
    • Ursprungsbestimmungen und Listenregeln
    • Kumulation mit Vormaterialien mit UK-Ursprung
    • Kumulation mit EU-Vormaterialien
    • Präferenznachweise
    • Übergangsbestimmungen
    • Zolltarif Tares

Vertiefte Informationen mit konkreten Handlungsempfehlungen sind in einer Checkliste sowie einem Merkblatt zusammengefasst.

Fine Solutions; Brexit; Zoll
Konsequen­zen des Brexits für Schweizer Unterneh­men aus Zollsicht

Wie bereits erwähnt, besteht zwar ein Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem UK. Das bedeutet aber nicht, dass die betroffenen Unternehmen keine Handlungen vornehmen müssen. Aus zollrechtlicher Sicht gibt es doch einiges zu beachten. Auch nach dem Austritt vom UK aus der EU muss natürlich für jeden Export aus der Schweiz und Import in das UK eine entsprechende Ausfuhr- und Einfuhrzollanmeldung erstellt werden. Vielen Unternehmen ist dabei aber nicht bewusst, welche zollrechtlichen Auswirkungen der Brexit hat und was zukünftig beachtet werden muss.

Insbesondere man mit einer Softwarelösung Ihre Ausfuhrzollanmeldungen selbst erstellt, müssen gewisse Einstellungen in der Softwarelösung vorgenommen werden. Falls eine Lösung vorhanden ist, die diese automatisch vornimmt, sollten Sie die Änderungen zumindest kontrollieren. Zusätzlich wird die Übermittlung von Sicherheitsdaten für zukünftige Exportsendungen nach dem UK notwendig, da es nicht mehr zur EU gehört.

AEO-Status ändert sich

Durch das Ausscheiden vom UK ändert sich auch die Anerkennung des AEO-Status zwischen den Ländern. Bekanntlich hat die Schweiz mit der EU ein AEO-Abkommen unterzeichnet, das die Anerkennung das den AEO-Status beidseitig regelt.

Auch bei der Erstellung der Exportrechnung muss einiges beachtet werden. Ein wichtiger Punkt ist hier die EORI-Nummerdes Kunden im UK.

Ein besonders wichtiges Thema ist die Präferenzabwicklung im Rahmen des präferenziellen Warenursprungs. Diese kann für Unternehmen sehr anspruchsvoll werden. Neu müssen die Ursprungsregeln des Handelsabkommens Schweiz-UK beachtet werden. Aufgrund der Tatsache, dass zwischen der EU und dem UK bis anhin kein Abkommen besteht, dürfen EU-Vormaterialien nicht wie bis anhin kumuliert werden. Unternehmen müssen also für Ihre Fertigungsware unter Umständen eine neue Präferenzkalkulation erstellen, die diesem Umstand Rechnung trägt.

EU-Ursprungswaren nicht präferenzbegünstigt

Auch bei Handelswaren ist Achtsamkeit geboten: EU-Ursprungswaren können zukünftig nicht präferenzbegünstigt zwischen dem UK und der Schweiz gehandelt werden.

Weiter stellt sich die Frage, welche Präferenznachweise im bilateralen Handelsabkommen Schweiz-UK gültig sind und welche Konsequenzen es für Ermächtigte Ausführer gibt. In den Präferenznachweisen darf bei Ausfuhren von beispielsweise Handelswaren mit präferenziellem Ursprung UK nicht mehr EU-Ursprungsware bestätigt werden. Auch importseitig sollte geprüft werden, ob der UK-Lieferant die Präferenznachweise korrekt ausstellt.

Wenn Sie Lieferantenerklärungen ausstellen, welche ab dem 01.01.2021 gültig sein werden, müssen Sie diese entsprechend anpassen.

Übergangsbestimmung zum Jahreswechsel

Ein Stolperstein exportseitig können Ausfuhren aus der Schweiz darstellen, die vor dem 01.01.2021 aus der Schweiz ausgeführt wurden, aber erst ab dem 01.01.2021 zur Einfuhr in das UK angemeldet werden. Solche Sendungen unterliegen dem Handelsabkommen Schweiz-UK. Zum Zeitpunkt der Ausfuhr können aber noch keine Ursprungsnachweise im Sinne des Abkommens Schweiz-UK ausgestellt werden, da das Abkommen dann noch nicht gilt. Zu dieser Problematik wurde glücklicherweise eine Übergangsbestimmung festgelegt.

Auch UK-Ursprungswaren, die vor dem 01.01.2021 aus dem UK in die Schweiz eingeführt wurden und ab diesem Datum in die EU ausgeführt werden, verlieren den Präferenzstatus.

Der Schweizer Zolltarif «Tares» wird per 01.01.2021 importseitig und auch exportseitig im Hinblick auf das UK angepasst. Die Importzollansätze im UK werden ebenfalls angepasst. Überprüfen Sie also, ob sich die Zollabgaben für Ihren Kunden im UK ändern. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die neuen Zollansätze nachschauen können.

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Fotos: © Fine Solutions

https://finesolutions.ch/

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