Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern in seiner Bereinigungssitzung Beschlüsse zum Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gefasst. Darunter sind auch Veränderungen, für die der BÖB in Gesprächen mit den Haushalts- und Fachpolitikerinnen und -politikern geworben hatte.
(Berlin) Die im Regierungsentwurf vorgesehene Kürzung des Förderprogramms für den Kombinierten Verkehr um 10 Millionen Euro von 72,7 auf 62,7 Millionen Euro haben die Parlamentarier von SPD, Grünen und FDP abgewendet. Auch das Förderprogramm für nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen erhält mehr Mittel. Und für die seit Jahren unterfinanzierte Unterhaltung der Wasserstraße gibt es fünf Millionen Euro zusätzlich. Marcel Lohbeck, BÖB-Geschäftsführer: „Wir begrüßen das klare Bekenntnis der Ampel-Koalition zum Kombinierten Verkehr. Ursprünglich sollten hier 10 Millionen Euro gekürzt werden. Wir haben früh darauf hingewiesen, dass das im Jahr der Novellierung der Förderrichtlinie ein schlechtes Signal gewesen wäre und konkrete Vorschläge für eine Gegenfinanzierung unterbreitet. Wir freuen uns sehr, dass die Koalitionäre diese Argumentation teilen und den Titel sogar um fünf Millionen Euro auf 77,7 Millionen Euro anheben und mit ebenfalls je fünf Millionen Euro zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten drei Jahre auch die nötigen Planungsperspektiven schaffen. Mit einfacherer Bewilligungspraxis und zusätzlichen Fördermöglichkeiten insbesondere für Ersatzinvestitionen wird das Förderprogramm in den kommenden Jahren eine noch wichtigere Rolle für die Fortentwicklung der Binnenhäfen als Motoren für die Verkehrsverlagerung auf den umweltfreundlichen Verbund Schiene-Wasserstraße und regionale Wertschöpfung spielen.
Dass der Haushaltsausschuss zweitens auch die Mittel für die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen um fünf Millionen Euro anhebt und in den Folgejahren Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe ausbringt, ist eine wirklich gute Nachricht. Denn hier fehlte bereits seit mehreren Jahren eine bedarfsgerechte Mittelausstattung, die nur durch Querfinanzierung aus den Investitionsmitteln für Aus- und Neubau an Wasserstraßen ausgeglichen werden konnte.
Weitere Zusicherung für Nachhaltigkeit
Ein dritter Erfolg ist die Anhebung der Mittel für das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen von 30 auf 40 Millionen Euro, für die wir mit unseren Partnerverbänden aus dem Schiffbau und der Binnenschifffahrt geworben haben. Das Programm war bereits 2021 deutlich überzeichnet und auch dieses Jahr gibt es große Nachfrage. Die umweltfreundliche Wasserstraße gibt es nur ganzheitlich: Mit modernen, nachhaltigen und multimodalen Häfen als Drehkreuze der Energiewende und mit Binnenschiffen, die ihre deutliche Überlegenheit in der Umweltbilanz gegenüber dem LKW noch weiter verbessern.
Mit den Ergebnissen der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2022 können die Binnenhäfen daher sehr zufrieden sein. Deutliche Sorge hingegen bereiten uns die Signale zum Bundeshaushalt 2023: Mindestens 500 Millionen Euro fehlen für Schleusen, Wehre, Brücken und andere Investitionen in die Wasserstraße. Diese Lücke werden die Parlamentarier nicht schließen können. Das Verkehrs- und das Finanzministerium sind gefordert, dies im derzeit laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren zu korrigieren. Andernfalls müssen essenzielle Infrastrukturvorhaben auf ungewisse Zeit verschoben oder im schlimmsten Fall sogar gestoppt werden. Dies würde das im Koalitionsvertrag verankerte Bekenntnis der Regierungsparteien zur Verkehrsverlagerung auf die Wasserstraße ad absurdum führen und wäre ein Rückschritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele. Zudem würde sich der Zustand vieler Bauwerke weiter massiv verschlechtern und so die Versorgungssicherheit von Schlüsselindustrien gefährden.“
Foto: © Loginfo24 / Bildlegende: MS „Anroma“ auf dem Rhein bei Bonn-Bad Godesberg rheinabwärts