Startseite SchieneBahnfracht DIE GÜTERBAHNEN mit Vorschlägen für den Einzelwagenverkehr

DIE GÜTERBAHNEN mit Vorschlägen für den Einzelwagenverkehr

von Loginfo24 Redaktion
Zu den Beratungen des Bundeshaushalts 2024 haben DIE GÜTERBAHNEN neun Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen typische Infrastrukturprobleme des Einzelwagenverkehrs verringert und die Bedienung in der Fläche wieder gestärkt werden soll.

(Berlin) Wenn von „kleinen Sendungsgrößen“ die Rede ist, spricht die Schienengüterverkehrs-Branche von einem oder wenigen Güterwagen. Im Alltag handelt es sich dabei allerdings um die Transportkapazität von zwei bis drei schweren Lkw – pro Eisenbahnwaggon. Über viele Jahre war die Schiene in diesem Segment, das herkömmlich als Einzelwagenverkehr bezeichnet wird, auf dem Rückzug. Die im sogenannten Hauptlauf zu längeren Zügen gebündelten Wagen(-gruppen) machten zuletzt noch 14 Prozent des Schienentransports aus.

Durch die vom Bund geplante Einzelwagenverkehrsförderung soll das Angebot gestärkt und Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden. VDV und GÜTERBAHNEN hatten bereits vor einem Jahr mit ihrem Branchenmodell einen Vorschlag zur Förderung der „ersten und letzten Meile“ im Schienengüterverkehr entwickelt, um auch für kleine Sendungsgrößen die Abholung und Zustellung bei mehr Industrie- und Handelsunternehmen wirtschaftlich und damit überhaupt anbieten zu können. GÜTERBAHNEN-Geschäftsführer Peter Westenberger sagte in Berlin: „Mit der Förderung der ersten und letzten Meile kommt das von der Politik gewünschte Mengenwachstum durch erstens mehr Transporte über heute genutzte Gleisanschlüsse. Zweitens die Wiederinbetriebnahme vieler der heute etwa 40 Prozent ungenutzten, aber betriebsbereiten Anschlüsse. Und drittens durch mehr Rückenwind für den vom Bund geförderten Neubau von Anschlüssen.“

Nachhaltige Verbesserung auf Infrastrukturseite

DIE GÜTERBAHNEN wollen, dass diese im Verkehrsministerium als „Förderlinie 1″ geplante Betriebskostenförderung durch eine nachhaltige Verbesserung auf der Infrastrukturseite flankiert wird. Westenberger: „Die benötigten Mittel sind im Haushaltsentwurf mobilisierbar.“ Das Bundeskabinett hat insgesamt einen Betrag von 300 Millionen Euro ab 2024 für die Einzelwagenförderung vorgesehen. Eine als „Förderlinie 2″ vorgesehene Unterstützung für den gebündelten Hauptlauf leistet aus Sicht der GÜTERBAHNEN keinen Beitrag zur Steigerung des Gesamtvolumens und der Verlagerung. „Der gebündelte Hauptlauf ist ohne Zuschüsse betreibbar. Das Geld sollte besser für Investitionen in eine moderne Infrastruktur verwendet werden. Sinken die Produktionskosten, wird der Einzelwagenverkehr wirtschaftlich als Alternative zum Lkw gestärkt“, so Westenberger.

Mit bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr sollen nach dem Vorschlag der GÜTERBAHNEN auf Antrag unter anderem Zweigstrecken modernisiert und elektrifiziert werden. Auch Umladeanlagen und Gleisanschlüsse, die Beschaffung moderner Hybridloks und Spezialwagen, der Einsatz des einheitlichen europäischen Leit- und Sicherungssystems ETCS und die Aufstockung der stark nachgefragten Investitionszuschüsse zur Modernisierung nichtbundeseigener Infrastrukturen sind Bestandteil des Katalogs. Schließlich regen DIE GÜTERBAHNEN an, einen vertieften Modellversuch für die Digitale Automatische Kupplung auf den Weg zu bringen und den nie realisierten Vorschlag aus dem Masterplan Schienengüterverkehr umzusetzen, die geltende Trassenpreisförderung auch auf Strecken zu zahlen, die nicht zum Netz der DB gehören.

Die Vorschläge und die zugehörigen Haushaltstitel zur Budgetierung im Einzelnen:
  • Mittel für die Förderung der Anschaffung moderner Zweikraft-Loks aufstocken im Haushaltstitel 892 06-332 (Zuschüsse zur Förderung alternativer Antrie-be im Schienenverkehr)
  • Mittel für die Elektrifizierung von Gleisanschlüssen aufstocken im Haushaltstitel 891 08 -742 (Förderinitiative „Elektrische Güterbahn“)
  • Mittel für Serviceeinrichtungen und Verladestellen aufstocken im Haushaltstitel 892 42 -790 (Investitionszuschüsse an private Unternehmen zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiterer Anlagen des Schienengüterverkehrs)
  • Mittel zur ETCS-Fahrzeugausrüstung aufstocken im Haushaltstitel 891 06 -742 (Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System))
  • Mittel für das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“, inkl. der Förderung von Wagenbeschaffung und -ausrüstung aufstocken im Haushaltstitel 683 51 -742 (Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“)
  • das SGFFG aufstocken und die Ausdehnung der Trassenpreisförderung auf nicht-bundeseigene Schieneninfrastruktur im Haushaltstitel 891 51 -742 (Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der nicht bundeseigenen Eisenbahnen)
  • Mittel zur Beschleunigung der Stellwerksmodernisierung aufstocken im Haushaltstitel 891 01-742 (Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene)
  • Mittel für Digitale Diagnosesysteme („wayside monitoring“) aufstocken im Haushaltstitel 891 11-742 (Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes)

Mittel zur Förderung von Modellversuchen zur Entwicklung einer Automatischen Kupplung aufstocken im Haushaltstitel 545 01-719 (Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen)

Foto: © SBB Cargo

Ähnliche Artikel

Kommentar hinterlassen