Startseite SpezialAutonomes Fahren DEKRA begrüsst Entwurf der EU-Kommission für den Data Act

DEKRA begrüsst Entwurf der EU-Kommission für den Data Act

von Redaktion Loginfo24
Vernetzte Fahrzeuge: EU-Gesetzgebung muss Daten für hoheitliche Aufgaben mit abdecken. Das europäische Verkehrspolizeinetzwerk ROADPOL, die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse EVU und der weltweite Marktführer in Sachen Fahrzeugprüfung DEKRA begrüßen den Entwurf der Europäischen Kommission für den so genannten Data Act. Er schreibt grundlegende Prinzipien fest für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten, die von Produkten erzeugt und gesammelt werden.

(Stuttgart) Gleichzeitig fordern die Experten sektorenspezifische Vorgaben zur Datennutzung im Automobilbereich. Für sie ist entscheidend, dass diese Regelungen auch den Zugriff auf Daten abdecken, die für hoheitliche Tätigkeiten wie Unfallanalytik, Fahrzeugprüfung und Strafverfolgung benötigt werden.

  • DEKRA CEO: Regularien für mehr als Business-to-Business-Fragen nötig
  • ROADPOL, EVU und DEKRA fordern sektorenspezifische Vorgaben
  • Data-Act-Entwurf schreibt wichtige Prinzipien fest

„Die sektorenspezifische Gesetzgebung darf nicht nur Business-to-Business-Fragen betreffen“, sagt DEKRA Vorstandschef Stefan Kölbl. „Hoheitliche Aufgaben müssen unbedingt mit einbezogen werden. Der Zugriff auf die relevanten Daten ist unerlässlich, damit Polizei und Strafverfolgungsbehörden, Fahrzeugüberwacher und Unfallanalytiker auch in Zukunft ihre wichtige Arbeit machen können, wenn Fahrzeuge mehr und mehr automatisiert und vernetzt fahren. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Unfallhergang aufnehmen ohne anwesende Fahrer

„Die europäischen Verkehrspolizeien haben – über ihre Kernaufgabe der Verkehrsüberwachung hinaus – die wichtige Aufgabe, Unfallursachen zu ermitteln. Mehr und mehr automatisiert fahrende Fahrzeuge auf europäischen Straßen haben auch Auswirkungen auf die Verkehrsunfallaufnahme“, sagt ROADPOL-Präsident Volker Orben. „Es gibt keine Fahrerinnen oder Fahrer mehr, die Angaben zum Unfallhergang machen können. Deshalb braucht die Polizei – gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Experten – verlässlichen und geregelten Zugang zu den in den Fahrzeugen generierten digitalen Daten. Die Erhebung und Auswertung der Daten ist Voraussetzung für die hoheitliche Entscheidung, wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, und damit Grundlage für die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen.“

„Für Zwecke der Unfallforschung und auch zur Aufklärung von Verkehrsunfällen müssen in Fahrzeugen erzeugte Daten bei neutralen Trustcentern gespeichert werden und für alle Berechtigten zugänglich sein – ohne Beschränkungen durch Fahrzeughersteller und Systemlieferanten“, so EVU-Präsident Jörg Ahlgrimm. „Bald brauchen wir zum Beispiel die Möglichkeit, zu klären, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt der Nutzer oder ein automatisiertes System das Fahrzeug geführt hat. Behörden brauchen in solchen Fällen einfachen und schnellen Zugriff auf die relevanten Daten. Besonders bedeutsam wird die Bereithaltung der Daten bei einer neutralen Stelle, wenn es um mögliche Fehler automatisierter Systeme als Ursache von Verkehrsunfällen geht.“

Korrekte Funktion von Fahrzeugsystemen prüfen

Dasselbe gilt für den Bereich der Fahrzeugprüfung, in dem DEKRA mit jährlich 27 Millionen Fahrzeugprüfungen in 23 Ländern die weltweite Nummer 1 ist. „Aufgabe der Fahrzeugüberwachung ist es, sicherzustellen, dass Fahrzeuge über ihren ganzen Lebenszyklus sicher und umweltverträglich unterwegs sind. Das muss auch Funktionen abdecken, die durch ein Software-Update potenziell verändert werden können“, betont der DEKRA CEO. „Um die korrekte Funktion von Fahrzeugsystemen zu prüfen, die von Software abhängen, wie Fahrerassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen, ist ein unabhängiger Zugriff auf unveränderte und ungefilterte Fahrzeugdaten entscheidend.“

Zugleich sind ROADPOL, EVU und DEKRA überzeugt, dass Verbrauchern, die ein vernetztes Produkt, zum Beispiel ein Fahrzeug, nutzen, bekannt sein muss, wer auf die generierten Daten Zugriff hat, und dass jede Übermittlung von Daten nur mit Zustimmung des Nutzers möglich sein darf – abgesehen von Daten für hoheitliche Aufgaben. Man spricht hier vom nutzerzentrierten Ansatz. Hersteller sollten kein Monopol auf die Daten besitzen.

Klar durchdachter Rahmen durch den Gesetzgeber

„Damit die Mobilität der Zukunft sicher ist, müssen die Gesetzgeber einen klaren, durchdachten Rahmen für einen regulierten Datenzugriff schaffen und dafür sorgen, dass der Zugriff unter den so genannten ‚FRAND‘-Prinzipien zur Verfügung gestellt wird“, so DEKRA Vorstandschef Kölbl. Die Abkürzung steht für die englischen Begriffe „fair, reasonable and non-discriminatory“, also für einen fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugriff.

Foto: © DEKRA

Ähnliche Artikel

Kommentar hinterlassen