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Chemikalien-Etiketten insbesondere bei Gefahrgut häufig fehlerhaft

von Redaktion Loginfo24

Der grenzüberschreitende Handel mit Chemikalien stellt Unternehmen vor große Probleme. Diesen Schluss ziehen DEKRA Experten aus dem jüngsten Überwachungsprojekt der europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Zwei Drittel der importierten Chemikalien waren demnach nicht korrekt gekennzeichnet.

(Stuttgart) Zoll und Marktüberwachungsbehörden aus 16 Ländern haben gemeinsam die Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften für Gemische und Erzeugnisse kontrolliert. Ein wesentliches Ergebnis der Aktion: Fast zwei Drittel (64 Prozent) der importierten Chemikalien hatten mangelhafte Etiketten. Unter anderem wurden 167 Produkte auf Einhaltung der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften nach der CLP-Verordnung (EU-VO Nr. 1272/2008) überprüft.

Gefahrgut falsch gekennzeichnet

In der überwiegenden Zahl der Fälle war die Kennzeichnung nicht korrekt, zum Beispiel weil sie nicht in der Landessprache erfolgt war. Darüber hinaus fehlten bei den Gefahrstoffdaten häufig so genannte H-Sätze oder waren falsch wiedergegeben. Es fehlten auch oft Piktogramme, oder sie waren falsch wiedergegeben. Rund 20 Prozent der Mängel betrafen eine fehlerhafte Einstufung des Gemischs.

Für die DEKRA Experten ist dies ein Hinweis darauf, dass der grenzüberschreitende Handel mit Chemikalien die Beteiligten zuweilen überfordert: Der Exporteur ist mit den chemikalienrechtlichen Vorschriften des Ziellandes weniger gut vertraut, der Importeur hat häufig weniger Fachwissen als ein Formulierer. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass die Behörden durchaus Wert darauflegen, dass das Etikett in Landessprache verfasst ist.

DEKRA unterstützt Unternehmen seit über 30 Jahren bei der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften. DEKRA erstellt Einstufungen, Sicherheitsdatenblätter und Etiketten für Chemikalien. Darüber hinaus berät DEKRA auch zur Verkehrsfähigkeit von Produkten, die außerhalb der EU hergestellt werden.

Foto: © Adobe Stock

www.dekra.de/de/chemikalienhandel/

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1 Kommentar

Glauner 13. November 2020 - 08:23

Chemikalenrecht und Transportvorschriften für gefährliche Güter, egal ob Strassen- Bahn- Schiff- oder Flugtransport, ist zu einem Monstervorschriftenwerk verkommen, in dem nicht mal Profis, die täglich damit zu tun haben, fehlerfrei sein können.
Auch die Berater- Anbieter von Beratung, Hilfestellung, Begleitung auch als bezahlte Gefahrgutberater haben nicht im Ansatz die Chance alles 100 % richtig zu machen.
Die Regelwerke änderten in den letzen 30 Jahren in einem Höllentempo, die gesetzliche Flut aus Brüssel (EU), USA usw. ist wie eine jährlich über die „Betroffenen“ rollene Lawine. Die Regelwerke sind oft auch so geschrieben, dass ein normaler gut ausgebildeter Mitarbeiter fast chancenlos ist, alles zu verstehen, richtig im Sinne der Gesetzgeber-Regelschreiber zu machen.
Auch in den Häfen-Flughäfen etc, gibt es sicher viele, die falsch interpretieren und grenzwertige Rückweisungen machen.
Der hier oben verfasste Artikel ist last but not least auch ein Werbeartikel für eine beratende-begleitende Organisation.

Besuchte ich z. B. Gefahrgutladungssicherungskurse in Häfen, ging ich nach 3-5 Tagen Kurs immer wieder mit Fragezeichen nach Hause.
Einer interpretiert das so, der Andere so und im Hafen ein Kontroleur von Gefahrgutkontrolle in Hamburg so, in Antwerpen so, in USHäfen wieder anders.

So lange die Regelwerke nicht weltweit einheitlich „verständlich“ verfasst, einheitlich interpretiert werden und zwar in allen Regionen dieser Welt, wird es Verstösse geben, wird es viel zu viele Berater geben und es wird nicht besser.

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