Der BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. und die E.L.V.I.S. Europäischer Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure Aktiengesellschaft wehren sich gegen Empfehlungen des Deutschen Bundesrates bezüglich Kartellrechts. Befürchtet wird, dass dies die Durchsetzung der berechtigten Interessen vieler kleiner und mittelständischer Spediteure gegen das Lkw-Kartell verhindert.
(Alzenau) Die Europäischer Ladungsverbund Internationaler Spediteure AG, kurz ELVIS, und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) wehren sich vehement gegen Empfehlungen des Deutschen Bundesrats im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dadurch würden mittelständische Unternehmen bei der gemeinsamen Durchsetzung ihrer Rechte massiv behindert. Konkret empfiehlt die Länderkammer, künftig kartellrechtliche Leistungen vom Geltungsbereich des RDG auszunehmen. Der Verband und der Verbund befürchten, dass dies die Durchsetzung der berechtigten Interessen vieler kleiner und mittelständischer Spediteure gegen das Lkw-Kartell unmöglich macht.
Rechtsverfolgung im Kartellrecht oft unverhältnissmässig
„Die in Aussicht gestellte Regelung schießt weit über das Ziel hinaus, den Verbraucherschutz zu verbessern“, warnt Kartellrechtsexperte Prof. Dr. Moritz Lorenz, Anwalt und Partner der Berliner Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein. Lorenz vertritt zahlreiche Partnerunternehmen der ELVIS AG bei Schadensersatzklagen gegen das so genannte Lkw-Kartell.
Gerade im Kartellrecht ist eine individuelle Rechtsverfolgung oft unverhältnismäßig aufwendig. Da Sammelklagen aber nicht zulässig sind, kommt hierzulande zumeist ein Konstrukt zum Einsatz, bei dem die Geschädigten ihre Forderungen an eine dritte Person abtreten, die diese bündelt und schließlich gerichtlich geltend macht. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Unternehmen, die mit einer Inkassolizenz ausgestattet sind. „Würden sich die Länder mit ihrer Absicht durchsetzen, Inkassodienstleistungen auf dem Gebiet des Kartellrechts grundsätzlich zu verbieten, wäre es mittelständischen Unternehmen de facto unmöglich, gemeinsam ihre Rechte zu verfolgen“, erläutert Lorenz.
Klamm und heimlich Fakten schaffen
Mit scharfer Kritik reagiert auch der BVMW auf den Vorstoß des Bundesrats. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes würden hier klamm und heimlich Fakten geschaffen, die im Ergebnis kleine und mittelständische Unternehmen massiv benachteiligen und sogar schädigen. Nicht nachvollziehbar sei dabei zudem, dass die Länderkammer ihre Änderungsempfehlung ausdrücklich mit der besonders hohen Komplexität des Rechtsgebiets begründet. Lorenz: „Es ist ohnehin vorgesehen, die Qualifikation eines Rechtsdienstleisters im Rahmen seiner Registrierung zu prüfen. Reicht die Qualifikation für eine Tätigkeit auf komplexen Rechtsgebieten nicht aus, kann die Registrierung abgelehnt werden.“ Ein Katalog verbotener Rechtsgebiete sei deshalb gar nicht erforderlich.
Prozessfinanzierer übernimmt Kosten gegen Erfolgsprovision
Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Volvo/Renault, Iveco und Scania von 1997 bis 2011 gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen haben und sie daraufhin mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 3,8 Milliarden Euro belegt. Die ELVIS AG ist der Auffassung, dass vielen kleinen und mittelständischen Transportunternehmern durch verbotene Absprachen der Hersteller ein Schaden entstanden ist, der ersetzt werden muss. Zu diesem Zweck hat der Verbund die Ansprüche seiner Partnerunternehmen und anderer Spediteure in der eigens hierfür gegründeten Themis Schaden GmbH gebündelt, die sie wiederum vor dem Landgericht Stuttgart geltend macht. Insgesamt fordert die Themis Schadensersatz in Höhe von 334 Millionen Euro von den Lkw-Herstellern.
Die Themis Schaden GmbH übernimmt dabei nicht nur das gesamte Anspruchsmanagement, auch das Kostenrisiko wird den Betroffenen abgenommen. Die Finanzierung erfolgt durch einen Prozessfinanzierer, der im Gegenzug eine an der Schadensersatzsumme bemessene Erfolgsprovision erhält.
Bildlegende: / Prof. Dr. Moritz Lorenz vertritt die ELVIS AG gegen das so genannte Lkw-Kartell. (Foto: Arnecke Sibeth Dabelstein)