Startseite SchieneBahnfracht Bundesamt für Verkehr und SBB Cargo regeln Prozess für Corona-Hilfe

Bundesamt für Verkehr und SBB Cargo regeln Prozess für Corona-Hilfe

von Redaktion Loginfo24

Das schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB Cargo haben den Rahmen festgelegt, wie die coronabedingten Verluste des Bahnlogistikers ausgeglichen werden sollen. Bisher sind das in diesem Jahr satte 35 Millionen Schweizer Franken, die aufgelaufen sind. Ob das BAV den ganzen Verlust abdeckt, entscheidet sich nach Einreichung der Unterlagen.

(Bern) Der Schienengüterverkehr leidet unter der Corona-Krise. Um die damit verbundenen Einbussen zu dämpfen, hat das Parlament Unterstützungsgelder gesprochen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und SBB Cargo haben nun eine Absichtserklärung erarbeitet, welche die Bedingungen regelt, unter denen SBB Cargo Gelder aus dem Hilfspaket des Bundes in Anspruch nehmen kann: SBB Cargo verzichtet auf generelle Preiserhöhungen und führt die bestehenden Angebote 2021 weiter.

Parlament mit Unterstützung für den öffentlichen Verkehr

Mit dem vom Parlament in der Herbstsession beschlossenen Gesetz zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Corona-Krise kann der Bund unter anderem Beiträge an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr entrichten. Das BAV und SBB Cargo haben sich nun über die konkreten Grundsätze geeinigt, welche die Ausrichtung eines finanziellen Beitrags an SBB Cargo regeln. Dazu haben sie eine Absichtserklärung unterzeichnet.

Anrechenbar sind gemäss der Absichtserklärung Kosten aufgrund des Rückgangs des Transportvolumens sowie pandemiebedingte Mehrkosten, etwa für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel, oder für die Neuplanung des Angebots. SBB Cargo weist gemäss heutigem Stand eine covid-bedingte finanzielle Lücke von bis zu 35 Millionen Franken aus. In einem nächsten Schritt wird SBB Cargo ein definitives Gesuch einreichen. Das BAV wird dieses prüfen und entscheiden, ob sämtliche ungedeckten Kosten vollumfänglich anerkannt werden. Es legt dann die Höhe der finanziellen Unterstützung fest. Ausserdem braucht es noch die definitive Mittelfreigabe in der Wintersession durch die Eidgenössischen Räte. Die Frist zur Einreichung allfälliger weiterer Gesuche für betroffene Unternehmen im Schienengüterverkehr läuft bis im Frühjahr 2021.

Keine Angebots- und Preisanpassungen

Bundesrat und Parlament erwarten, dass die Bahnunternehmen die bestehenden Angebote 2021 weiterführen und auf generelle Preiserhöhungen verzichten. SBB Cargo wird daher die im System-Wagenladungsverkehr angebotenen Bedienpunkte 2021 unverändert anbieten. Ausnahmen sind Angebotsanpassungen im Einvernehmen mit den Kunden. Die Kundenlösungen ausserhalb des System-Wagenladungsverkehrs sind kundenspezifisch und werden nicht als systemrelevantes, reguläres Angebot von SBB Cargo eingestuft. Dementsprechend kann SBB Cargo die Kundenlösungen gemäss den mit Kunden, Vertretern der Politik und den Verbänden definierten Prozessen anpassen.

SBB Cargo verzichtet überdies 2021 auf generelle Preisanpassungen. Damit erhalten die Kunden von SBB Cargo in der aktuell konjunkturell anspruchsvollen Situation Planungssicherheit.

Foto: © SBB

www.sbbcargo.com

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