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BIEK begrüsst das neue Gesetz zum autonomen Fahren

von Redaktion Loginfo24

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) begrüßt das neue Gesetz zum autonomen Fahren, das vergangene Woche in Kraft getreten ist. In Zukunft könnten autonom fahrende Zustellfahrzeuge eine wichtige Rolle bei der Paketzustellung spielen. Ein Szenario: Sie können die Zustellerinnen und Zusteller auf ihrer Tour unterstützen, indem sie z. B. selbstständig vordefinierte Ladezonen ansteuern.

(Berlin) „Das Gesetz ist ein guter Startschuss, um die zukunftsweisende Technologie des autonomen Fahrens erstmals unter realen Bedingungen des Straßenverkehrs in der Praxis zu erproben“, erklärt Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. „Weiterhin begrüßen wir sehr, dass in den vom Gesetz erfassten Anwendungsfällen nicht nur der private und öffentliche Personenverkehr, sondern auch die Logistik und der Güterverkehr ausdrücklich genannt werden.“

Laufwege der Zusteller reduzieren

In Zukunft könnten autonom fahrende Zustellfahrzeuge eine wichtige Rolle bei der Paketzustellung spielen. Ein Szenario: Sie können die Zustellerinnen und Zusteller auf ihrer Tour unterstützen, indem sie z. B. selbstständig vordefinierte Ladezonen ansteuern. So werden zum einen die Laufwege der Zustellerinnen und Zusteller reduziert, zum anderen entfällt die Suche nach Parkplätzen. Durch den gezielten Einsatz von autonomen Zustellfahrzeugen kann der Zustellprozess zukünftig noch effizienter werden – und die menschliche Arbeitskraft kann sich noch stärker auf die eigentliche Paketzustellung konzentrieren.

„Wenn wir von einer Zukunft mit autonomen Fahrzeugen sprechen, muss jedoch neben den gesetzlichen Regelungen zu Datenschutz und Haftung vor allem auch eine geeignete digitale Infrastruktur vorhanden sein. Mittel- bis langfristig ist der Einsatz autonomer oder zumindest semiautonomer Fahrzeuge in der Paketzustellung durchaus vorstellbar – sofern ein mobiles Breitband-Internet flächendeckend und sicher vorhanden ist“, so Marten Bosselmann.

Foto: © BIEK/Adobe Stock

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