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BGL gegen Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol

von Loginfo24 Redaktion
Vor dem Hintergrund der anhaltenden massiven Probleme des Straßentransportgewerbes bei der Durchführung alpenquerender Verkehre im Transit durch Tirol hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main eine förmliche Beschwerde zur Meldung eines Verstoßes gegen EU-Recht mitinitiiert.

(Frankfurt/Main) Konkret haben der BGL und zahlreiche andere europäische Logistikverbände und Handelskammern bei der EU-Kommission jeweils eine förmliche Beschwerde gegen das seit 01.01.2021 geltende generelle Lkw-Nachtfahrverbot auf der Inntautobahn und die dadurch verursachte massive Einschränkung der von den EU-Verträgen garantieren Grundfreiheit des freien Warenverkehrs innerhalb der Union eingereicht. Gegen die anderen bestehenden Maßnahmen Tirols, wie das Sektorale Fahrverbot und die Dosierung (Blockabfertigung), prüft und plant der BGL ebenfalls eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen.

Wichtigste Strassenverbindung zwischen Deutschland und Italien 

Der betroffene Abschnitt der Inntalautobahn ist die wichtigste Straßenverbindung zwischen Deutschland und Italien. Beim Nachtfahrverbot handelt es sich um eine unverhältnismäßige Maßnahme, die die Interessen der Wirtschaft erheblich beeinträchtigt. Das Nachtfahrverbot wurde mit dem Ziel einer Verbesserung der Luftqualität eingeführt und begründet. Erreicht wird allerdings das Gegenteil: So führt die drastische Reduzierung der für den Straßengüterverkehr offenen Zeitfenster auf die Tagstunden zu einer unnötigen Verkehrsverdichtung und wirkt sich durch künstliche Staubildung negativ auf Treibstoffverbrauch und Luftqualität aus. Zudem diskriminiert das Nachtfahrverbot Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Kernzone Tirol haben, denn Unternehmen, die in der Kernzone Tirol be- oder entladen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen. Andere Verkehrsträger wie die Schiene mit ihren viel zu geringen Kapazitäten stellen keine tragfähige Alternative für den Straßenverkehr dar.

Prüfung innerhalb von 12 Monaten

Die EU-Kommission prüft innerhalb von 12 Monaten die förmliche Beschwerde und entscheidet, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen den betreffenden Mitgliedsstaat einleitet.

Foto: © Loginfo24/Adobe Stock

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