Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. weist auf die unbefriedigenden Zustände an den Rampen bei den Be- und Entladestellen hin. Dem Fahrpersonal wird immer noch oft der Zugang zu Sanitärräumen verweigert. Bei dem akuten Fahrermangel tragen solche Umstände auch nicht zum Image für den Beruf bei.
(Berlin) An vielen Laderampen ist die Situation für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer immer noch unbefriedigend. Zwar haben die gemeinsamen Bemühungen und Best Practice Beispiele mit Handel, Industrie und Politik durchaus Wirkung gezeigt, etwa bei der Konzeptionierung von Logistikneubauten. Dennoch wird in der täglichen Praxis dem Fahrpersonal vielfach der Zugang zu Sanitärräumen sowie zu betrieblichen Pausen- und Aufenthaltsräumen verweigert. Dies ist besonders während langer Wartezeiten bei der Abfertigung schlichtweg inakzeptabel und inhuman.
Der BGL fordert daher eine verbindliche Sicherstellung des Zugangs zu Sanitär- und Sozialräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Be- und Ladestellen der Warenempfänger und -versender. Er schlägt hierfür eine Änderung der Verordnung über Arbeitsstätten vor, die verbindlich festlegt, dass die dortigen Bestimmungen zu Sanitär- und Sozialräumen auch die (Mit-)Benutzung durch Fremdpersonal einschließen.
Per Gesetz verbindlich regeln
„Ein per Gesetz verbindlich geregelter Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Rampen ist nicht zuletzt angesichts des akuten Fahrermangels unumgänglich“, so BGL-Vorstandsprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.
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