
Neuer Winkler-Standort in Rostock
04.03.2026 um 16:08 UhrZollbehörden in Hamburg haben bei einer Ausfuhrkontrolle einen Container mit mutmasslichem Abfall gestoppt. Die Kontrolle fand bereits Mitte Januar 2026 statt und offenbarte eine Vielzahl nicht angemeldeter Waren, darunter 2.500 Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher, 15 Nähmaschinen sowie diverse Elektrogeräte, Lebensmittel und Hygieneprodukte. Diese Waren sollten von Deutschland nach Ghana exportiert werden.
Laut Sandra Preising, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hamburg, lag zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Nachweis über die Funktionsfähigkeit der Elektrogeräte vor. Daher wurde die Ausfuhr zunächst gestoppt. Zudem wurde die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft informiert, da der Verdacht auf illegale Abfallverbringung bestand. Diese übergab den Fall an die Umweltbehörde in Bremen.
Nach der Kontrolle konnte für einige der Elektrogeräte der Nachweis der Funktionsfähigkeit erbracht werden. Dennoch stufte die Bremer Umweltbehörde mehrere Geräte, darunter zwölf elektrische Nähmaschinen, als Abfall ein. Die Nähmaschinen und die Reifen mussten daher an den ursprünglichen Versandort zurückgeführt und fachgerecht entsorgt werden. Der betroffene Versender kam dieser Anordnung jedoch nicht nach.
In einem weiteren Versuch, die Entsorgungsanweisung zu umgehen, meldete der Versender die Waren erneut nicht an und versuchte, sie dennoch zu exportieren. Dieser Versuch wurde von den Beamten des Hauptzollamts Hamburg bei einer weiteren Kontrolle entdeckt. Daraufhin wurde die Umweltbehörde in Bremen umgehend über den wiederholten Versuch der unerlaubten Abfallverbringung informiert.
Preising erklärte, dass der Versender mit den nicht angemeldeten Waren gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstossen habe. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist für die Ahndung des Versuchs der illegalen Abfallverbringung zuständig. Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an.





