
Sandra Kraus neue Leasing Director bei CTP
28.01.2026 um 09:19 Uhr
Aerowest übernimmt Businesswings
28.01.2026 um 10:22 UhrIn einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz sind drei Verantwortliche von Gesellschaften am Flughafen Hahn, einem der grössten Luftfracht-Standorte in Deutschland, wegen Untreue verurteilt worden. Die Ermittlungen, die im August 2025 abgeschlossen wurden, führten zu rechtskräftigen Strafbefehlen gegen die drei Angeschuldigten. Ihnen wird vorgeworfen, ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt und der Gesellschaft dadurch Vermögensschäden in Höhe von insgesamt 73.000 EUR zugefügt zu haben.
Die Verurteilten akzeptierten und verbuchten Eingangsrechnungen, obwohl ihnen bekannt war, dass diesen Rechnungen keine tatsächlichen Leistungen zugrunde lagen. Darüber hinaus wird ihnen vorgeworfen, die Möglichkeit zur Reduzierung der Betriebsausgaben um 108.000 EUR nicht genutzt zu haben. Zwei der Verurteilten entnahmen zudem Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in Höhe von 294.000 EUR und gingen Mietverbindlichkeiten in Höhe von 322.000 EUR ein, obwohl das gemietete Objekt nicht benötigt wurde. Diese finanziellen Vorteile verwendeten sie für andere Gesellschaften am Flughafen Hahn sowie für eigene Zwecke.
Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung
Die Untreuehandlungen führten auch zu einem Subventionsbetrug zum Nachteil des Landes Rheinland-Pfalz. Durch die fiktive Verbuchung von Betriebsausgaben und die Anmietung eines nicht benötigten Objekts wurde eine Subvention in Höhe von 186.000 EUR unrechtmäßig beantragt und ausgezahlt. Ein weiterer Verantwortlicher wurde wegen Insolvenzverschleppung verurteilt, da er den Insolvenzantrag für eine der Gesellschaften nicht rechtzeitig stellte. Zudem wird ihm vorgeworfen, die Jahresabschlüsse der insolventen Gesellschaft nicht fristgerecht fertiggestellt zu haben.
Ein vierter Beschuldigter steht ebenfalls im Verdacht, Insolvenzanträge nicht rechtzeitig gestellt zu haben. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde im November 2025 eingestellt, nachdem er eine Geldauflage entrichtet hatte. Zudem richteten sich die Ermittlungen auch gegen einen weiteren Verantwortlichen und zwei geschäftliche Partner, gegen die das Verfahren jedoch eingestellt wurde, da kein Tatverdacht bestand.
Die rechtlichen Konsequenzen dieser Vergehen sind erheblich. Untreue kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung sind ebenfalls strafbar und können zu ähnlichen Strafen führen. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall die Möglichkeit genutzt, Strafbefehle ohne Hauptverhandlung zu beantragen, was eine schnellere rechtliche Klärung ermöglicht.



